OVG Münster erklärt Luftreinhalteplan in Aachen für rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den Luftreinhalteplan der Stadt Aachen für rechtswidrig erklärt. Das Land Nordrhein-Westfalen müsse den Plan fortschreiben, urteilten die Richter am Mittwoch nach einer Mitteilung des OVG. Ob und wann es in Aachen zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge kommen wird, sei derzeit offen. Damit wurde das von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstrittene erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt. Das Gericht und legte zudem allgemeine Anforderungen an Luftreinhaltepläne fest.
Der Luftreinhalteplan der Stadt Aachen ist demnach rechtswidrig, weil die darin vorgesehenen Maßnahmen nicht den Anforderungen der Europäischen Richtlinien und des Bundesimmissionsschutzgesetzes genügen. "Ob es eines Fahrverbotes bedarf, hängt im Wesentlichen von der Entwicklung der Messwerte und einer hinreichend einzelfallbezogenen Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch die Behörde ab", hieß es im Urteil.
Die DUH wollte erreichen, dass der Luftreinhalteplan für die Stadt so fortgeschrieben wird, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. An beiden Messstationen der Stadt wird der Wert demnach "seit Jahren überschritten". Das Verwaltungsgericht Aachen hatte im Juni vergangenen Jahres die zuständige Bezirksregierung Köln verurteilt und angeordnet, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben und um Dieselfahrverbote zu ergänzen.
(P.Vasilyevsky--DTZ)