Bundesverfassungsgericht setzt Verhandlung über EZB-Anleihekäufe fort
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwochvormittag seine Verhandlung über das Billionen-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Kauf von Staatsanleihen fortgesetzt. Kläger wie der CSU-Politiker Peter Gauweiler sehen in den Anleihekäufen eine indirekte Haushaltsfinanzierung hochverschuldeter Staaten und klagten deshalb vor dem Gericht.
Karlsruhe legte die Frage 2017 dem Europäischen Gerichtshof vor - der EuGH entschied, die EZB sei zu den Käufen befugt. Das Bundesverfassungsgericht muss nun erneut darüber verhandeln, ob diese Einschätzung mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist, oder ob Verfassungsrechte der Bürger verletzt werden. Überprüft wird dabei vor allem die demokratische Legitimierung der EZB.
Am ersten Verhandlungstag am Dienstag hatten die Verfassungsrichter kritische Fragen zur Wirkung und zu sozialen Nebenwirkungen des Programms gestellt. Berichterstatter Peter Huber sagte etwa, dass längst offensichtlich sei, dass es sich dabei um Staatsfinanzierung handele, denn mit den Käufen von Staatsanleihen in Billionenhöhe würden schwächere EU-Länder ihre Haushalte finanzieren.
Eine Entscheidung wird erst in einigen Monaten erwartet.
(W.Budayev--DTZ)