Deutsche Tageszeitung - Kabinett verabschiedet Gesetz zu Kampf gegen Geldwäsche

Kabinett verabschiedet Gesetz zu Kampf gegen Geldwäsche


Kabinett verabschiedet Gesetz zu Kampf gegen Geldwäsche
Kabinett verabschiedet Gesetz zu Kampf gegen Geldwäsche / Foto: ©

Die Bundesregierung verschärft den Kampf gegen Geldwäsche. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin ein Gesetz, das es Kriminellen erschweren soll, ihr schmutziges Geld in Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zu verstecken. Die Vorlage von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verpflichtet mehr Berufsgruppen als bisher, einen Verdacht auf Geldwäsche bei den Behörden zu melden und Vorsorge zu betreiben.

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Die Neuerungen zielen insbesondere auf das so genannte "Betongold" ab: Der Erwerb von Wohnungen ist ein beliebtes Mittel für Kriminelle, ihr Schwarzgeld zu waschen. Das neue Gesetz verschärft die Meldepflicht für Notare: Sie müssen künftig in mehr Fällen als bislang die Behörden informieren, wenn ein Verdacht auf Feldwäsche vorliegt.

Diese Meldung muss bei der Anti-Geldwäsche-Stelle FIU eingereicht werden. Die FIU soll zudem einen besseren Zugriff auf die Daten anderer Ermittlungsbehörden erhalten. "Der Immobiliensektor ist besonders anfällig für Geldwäsche", erklärte dazu das Bundesfinanzministerium.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass das so genannte Transparenzregister für die Öffentlichkeit einsehbar wird. Bislang hatte nur ein beschränkter Personenkreis Zugang zu dem Register, das Auskunft darüber gibt, wer hinter einem Unternehmen als Käufer steckt - etwa bei einem Immobiliengeschäft.

Zu mehr Transparenz verpflichtet werden künftig auch Edelmetallhändler und Auktionshäuser. Das Gesetz verpflichtet etwa Edelmetallhändler, künftig bereits ab einem Handelswert von 2000 Euro bei Verdacht auf Geldwäsche Meldung zu erstatten. Bislang lag die Schwelle bei 10.000 Euro.

Im Finanzsektor sollen künftig auch Anbieter von elektronischen Geldbörsen, in denen Kryptowährungen wie etwa Bitcoins verwahrt werden, zum Vorgehen gegen Geldwäsche verpflichtet werden.

Das Gleiche gilt für Kunstvermittler und Kunstlagerstätten ab einem Transaktionswert von 10.000 Euro und für Immobilienmakler bei Mietverträgen mit einer Monatsmiete von mindestens 10.000 Euro.

Mit der Gesetzesverschärfung setzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben eine EU-Richtlinie um. Ziel sei es, dass die Bundesrepublik "international die höchsten Standards beim Kampf gegen Geldwäsche haben wird", sagte Finanzminister Scholz kürzlich den Zeitungen der Funke-Gruppe. Deutschland habe im Kampf gegen die Geldwäsche "einigen Nachholbedarf".

Kritik an der Vorlage kam von der Linkspartei. Deutschland sei ein Magnet für schmutziges Geld, sagte Fraktionsvize Fabio De Masi am Mittwoch dem SWR. Die Vorlage von Finanzminister Scholz sei lückenhaft. So sei es nicht nachvollziehbar, dass immer noch ganze Häuser bar bezahlt werden könnten, kritisierte Di Masi.

(W.Uljanov--DTZ)

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