Europäische Bankenunion verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Die europäische Bankenunion verstößt nicht gegen das Grundgesetz und nicht gegen EU-Recht. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied, haben Bundesregierung und Bundestag bei ihrer Zustimmung zur gemeinsamen Bankenaufsicht und zur möglichen Abwicklung maroder Banken nicht ihre Kompetenzen überschritten. Die demokratische Kontrolle sei ausreichend stark. (Az 2BvR 1685/14 und 2 BvR 2631/14)
Die Kläger um den Berliner Juristen und Wirtschaftswissenschaftler Markus Kerber hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil es nach ihrer Auffassung in den Beschlüssen zur Bankenunion keine Rechtsgrundlage in den Europäischen Verträgen gibt. Die Kläger fürchten, dass Deutschland letztlich für ausländische Banken haften müsste.
Deutschland hatte 2013 gemeinsam mit den anderen Ländern der Eurozone die Kontrolle sogenannter "bedeutender" Banken in die Hände der Europäischen Zentralbank (EZB) gelegt. Außerdem richteten die Staaten einen gemeinsamen Mechanismus ein, der die Abwicklung von Pleitebanken vereinheitlichen soll.
Dabei handelt es sich um zwei der drei Säulen der Bankenunion, mit der die Staats- und Regierungschefs verhindern wollen, dass einzelne Staaten wie damals in der Finanzkrise in die Geiselhaft von Banken genommen werden können, die so groß sind, dass sie bei einer Pleite die gesamte Wirtschaft mit sich reißen könnten.
(A.Stefanowych--DTZ)