Bundesverfassungsgericht verhandelt erneut über Anleihekäufe der EZB
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe setzt sich heute in einer mündlichen Verhandlung erneut mit der Frage auseinander, ob das Billionen-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Kauf von Staatsanleihen mit der Verfassung vereinbar ist. Kritiker sehen in den Anleihenkäufen eine indirekte Haushaltsfinanzierung hochverschuldeter Staaten und klagten vor dem Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe legte die Klage 2017 dem Europäischen Gerichtshof vor - der EuGH entschied, die EZB sei zu den Käufen befugt.
Das Bundesverfassungsgericht muss nun also erneut darüber verhandeln, ob diese Einschätzung mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist, oder ob Verfassungsrechte der Bürger verletzt werden. Überprüft wird dabei vor allem die demokratische Legitimierung der Europäischen Zentralbank. Eine Entscheidung wird erst in einigen Monaten erwartet.
(W.Budayev--DTZ)