Deutsche Tageszeitung - EuGH: Websites mit "Gefällt mir"-Button tragen Verantwortung für Datenerhebung

EuGH: Websites mit "Gefällt mir"-Button tragen Verantwortung für Datenerhebung


EuGH: Websites mit "Gefällt mir"-Button tragen Verantwortung für Datenerhebung
EuGH: Websites mit "Gefällt mir"-Button tragen Verantwortung für Datenerhebung / Foto: ©

Betreiber von Websites mit einem integrierten "Gefällt mir"-Button tragen nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für die Erhebung und Übermittlung persönlicher Daten an Facebook eine Mitverantwortung. In dieser Funktion müsse der Betreiber die Website-Besucher auch über die Datenerhebung informieren, etwa über deren Zweck, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Urteil des Gerichtshofs. Für die spätere Datenverarbeitung durch Facebook könne der Betreiber aber nicht verantwortlich gemacht werden. (Az: C-40/17)

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Im konkreten Fall geht es um die Internetseite Fashion ID, dem Online-Angebot der Kaufhauskette Peek & Cloppenburg. Sie band in ihre Website den "Gefällt mir"-Button ein, mit dem Nutzer in dem sozialen Netzwerk direkt bekunden können, dass sie ein bestimmtes Produkt mögen. Jedoch wurden bereits beim Besuchen der Seite die personenbezogenen Daten des Nutzers an Facebook übermittelt - egal, ob der Button überhaupt angeklickt wurde.

Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und argumentierte, die Datenübermittlung ohne die Einwilligung der Nutzer und eine entsprechende Information sei rechtswidrig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) legte den Fall dem EuGH zur Einschätzung und Auslegung des Unionsrechts vor.

Der Luxemburger Gerichtshof urteilte nun, dass Fashion ID für die Erhebung der Daten und die Weiterleitung an das Netzwerk "als gemeinsam mit Facebook verantwortlich angesehen werden" kann. Denn Fashion ID und Facebook entschieden auch "gemeinsam über die Zwecke und Mittel" des Datentransfers. Letztlich gehe es darum, Werbung zu optimieren und damit einen "wirtschaftlichen Vorteil" zu erreichen.

Als Mitverantwortlicher für den Datentransfer müsse der Website-Betreiber die Nutzer auch darüber informieren, urteilte der EuGH. Das OLG muss nun abschließend über den Fall entscheiden und zwar "im Einklang mit der Entscheidung" des EuGH.

Auf der fraglichen Website ist mittlerweile ein extra Kasten eingebunden, in dem Nutzer explizit Social Media aktivieren können. Damit willigen sie in die Datenschutzerklärung von Fashion ID ein, in der auch angegeben wird, welche Daten genau erhoben und übermittelt werden.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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