EuGH urteilt im Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham um Sampling
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) verkündet heute sein Urteil in dem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Gruppe Kraftwerk und dem Hiphop-Produzenten Moses Pelham um die Verwendung einer Rhythmussequenz (10.00 Uhr). Der EuGH muss dabei über die Zulässigkeit des sogenannten Musiksamplings entscheiden. In dem Fall geht es um eine zweisekündige Sequenz von Kraftwerk aus dem Jahr 1977. (Az. C-476/17)
Pelham kopierte 20 Jahre später diese Sequenz und unterlegte sie in etwas langsamerer Form dem Lied "Nur mir" der Deutschrapperin Sabrina Setlur - ein sogenanntes Sampling. Zwei Kraftwerk-Musiker sahen sich dadurch in ihren Rechten als Tonträgerhersteller verletzt und klagten erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Das Bundesverfassungsgericht hob dieses Urteil allerdings 2016 wieder auf und verwies das Verfahren zurück an den BGH. Dieser legte den Fall dem EuGH vor.
(O.Tatarinov--DTZ)