Erneut reduziert US-Gericht Strafzahlung gegen Monsanto in Glyphosat-Prozess
Erneut ist in einem Glyphosat-Prozess in den USA die ursprünglich verhängte Strafzahlung gegen die Bayer-Tochter Monsanto drastisch reduziert worden. US-Richterin Winifred Smith senkte die Gesamtsumme von rund zwei Milliarden Dollar auf 86,7 Millionen Dollar (77,8 Millionen Euro), wies aber zugleich einen Antrag des Unternehmens auf einen neuen Prozess zurück. Der Chemiekonzern kündigte am Freitag Berufung an.
Im Fokus steht das glyphosathaltige Mittel Roundup des Herstellers Monsanto. Bayer hatte den US-Saatguthersteller im vergangenen Jahr für 63 Milliarden Dollar gekauft und steht seitdem enorm unter Druck. In den USA sieht sich das Unternehmen mit tausenden Klagen konfrontiert. Die Betroffenen machen für ihre Krebserkrankungen den Wirkstoff Glyphosat verantwortlich.
Drei Mal wurde Monsanto deswegen in den USA schon verurteilt, zuletzt im Mai im Prozess um das erkrankte Ehepaar Pilliod. Beide leiden am Non-Hodgkin-Lymphom und machen dafür Roundup verantwortlich, das sie seit 1982 zur Unkrautbekämpfung nutzten. Die Strafe für Monsanto und die Entschädigungen an die beiden Senioren wurden nun am Donnerstag von der Richterin in Kalifornien reduziert - unter anderem aus Gründen der Unverhältnismäßigkeit der zuvor verhängten Summe.
Zugleich bestätigte das Gericht, es gäbe "entscheidende Beweise" dafür, dass Roundup tatsächlich für die Erkrankung verantwortlich sei. Der Hersteller hätte Nutzer vor den Risiken warnen müssen, schrieb die Richterin in dem Urteil. Ähnlich hatten auch die Kläger im Prozess argumentiert.
Es gebe außerdem Beweise dafür, dass Monsanto über Informationen verfügt habe, die der Wissenschaft und der Ärztewelt nicht vorlagen, und dass das Unternehmen versucht habe, wissenschaftliche Untersuchungen zu "verhindern" oder zu "verzerren". Monsanto habe erste Studien zu Glyphosat vorgenommen, dann jedoch nicht weiter geforscht, als es Hinweise auf eine möglicherweise krebserregende Wirkung gegeben habe, warf Richterin Smith dem Unternehmen vor.
Bayer bezeichnete die Absenkung der Strafzahlung am Freitag als "Schritt in die richtige Richtung", kündigte aber an, trotzdem Berufung gegen die Verurteilung einlegen. Das Urteil entspreche nicht "der Beweislage in dem Verfahren". Es stehe "im Widerspruch zu dem umfangreichen Bestand wissenschaftlich zuverlässiger Erkenntnisse und den Schlussfolgerungen führender Regulierungsbehörden weltweit", teilte der Konzern mit. Diese bestätigten, dass glyphosatbasierte Herbizide bei sachgemäßer Verwendung "sicher sind und Glyphosat nicht krebserregend ist".
In der Forschung ist die Frage, ob die in Roundup enthaltene Chemikalie Glyphosat eine krebsauslösende Wirkung hat, umstritten. Die US-Umweltbehörde EPA und auch die Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland gelangten zu dem Schluss, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgeht. Dagegen konstatierte die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) vor drei Jahren, dass Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend bei Menschen" sei.
(A.Stefanowych--DTZ)