Strafzahlungen wegen Nitrat-Belastung im Grundwasser rücken näher
Hohe Strafzahlungen Deutschlands wegen mangelhaften Schutzes des Grundwassers rücken näher: Die EU werde am Donnerstag die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wegen überhöhter Nitratwerte einleiten, erklärte der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling in Brüssel. In diesem Fall hat Deutschland noch acht Wochen Zeit, schärfere Düngeregeln zum Schutz des Grundwassers vorzulegen. Sonst droht erneut Klage der Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Die Kommission werde am Donnerstag ein Mahnschreiben nach Berlin schicken, berichtete auch das "Handelsblatt" unter Berufung auf EU-Diplomaten. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatten sich Mitte Juni zwar nach langem Ringen auf eine gemeinsame Linie verständigt, mit denen die Bundesregierung hohe Strafzahlungen wegen Verstößen gegen EU-Vorgaben beim Grundwasserschutz noch abwenden will. Diese Nachbesserung halte die Kommission aber für wissenschaftlich nicht ausreichend begründet, erklärte Häusling. Zudem liege immer noch kein Gesetzentwurf vor.
In Deutschland ist das Grundwasser an vielen Orten zu stark mit Nitrat belastet, verursacht vor allem durch die Landwirtschaft. Der EuGH könnte Deutschland zu einer Geldstrafe von mehr als 800.000 Euro pro Tag verurteilen.
Häusling kritisierte: "Schon seit vielen Jahren verschleppt Deutschland eine Dünge-Gesetzgebung, die die Anforderungen der Nitrat- sowie die der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt." Der Deutsche Bauernverband habe die Probleme jahrelang kleingeredet und tue es noch. Das Landwirtschaftsministerium winde sich und traue sich einfach nicht, Problem-Betriebe und -Regionen ausreichend streng zu regulieren.
Häusling forderte eine Obergrenze für den Tierbestand in den Intensivtierhaltungsregionen, die vor einem massiven Düngeentsorgungsproblem stünden, und eine Einschränkung des Einsatzes von Mineraldünger. Nachbarländer, die mit Deutschland im Wettbewerb stehen, hätten entsprechende Maßnahmen umgesetzt und klagten "verständlicherweise" über Wettbewerbsverzerrungen.
Die EU-Kommission hatte bereits im Jahr 2016 Klage vor dem EuGH eingereicht. Im vergangenen Juni entschied der EuGH, dass Deutschland gegen die europäische Grundwasserrichtlinie verstößt.
(W.Uljanov--DTZ)