BGH entscheidet über Regeln für Marken-Suche bei Amazon
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet heute (9.00 Uhr), inwieweit der Onlinehändler Amazon Markennamen verwenden darf, um auch für Produkte von Wettbewerbern zu werben. Klägerin ist die deutsche Firma Ortlieb, Herstellerin von wasserdichten Taschen und Behältern. (Az: I ZR 29/18)
Das Unternehmen rügt, dass auf der Amazon-Seite etwa bei der Suche nach "Ortlieb Fahrradtasche" auch Angebote für Produkte anderer Hersteller erscheinen. Das Oberlandesgericht München hatte Ortlieb einen Anspruch auf Unterlassung zugesprochen. Amazon nutze die "Lotsenfunktion" der Marke unzulässig aus, befanden die Münchner Richter.
(W.Budayev--DTZ)