Gericht verhängt wegen Diesel-Abgasen Zwangsgeld gegen Baden-Württemberg
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat gegen das Land Baden-Württemberg wegen Versäumnissen bei der Luftreinhaltung ein Zwangsgeld von 10.000 Euro festgesetzt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, geht es in dem Beschluss vom Donnerstag um die Nichteinhaltung der gerichtlichen Vorgabe, im Luftreinhalteplan für Stuttgart Fahrverbote für Diesel-5-Fahrzeuge vorzusehen (Az.: 17 K 1582/19).
Das Land hatte die dafür gesetzte Pflicht verstreichen lassen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim eingelegt werden. Hintergrund ist der Mitteilung zufolge eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Juli 2017, die im Februar 2018 vom Bundesverwaltungsgericht konkretisiert worden war.
Die Festsetzung des Zwangsgeldes war von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als Klägerin beantragt worden. Deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte zu der Gerichtsentscheidung: "In unseren Bemühungen für die ’Saubere Luft‘ in Stuttgart stehen wir nun kurz davor, die Zwangshaft für die verantwortlichen Politiker zu beantragen." Dass es überhaupt so weit gekommen sei, sei "ein Armutszeugnis für die baden-württembergische Landesregierung", die den Interessen der Dieselkonzerne "Vorrang vor dem Gesundheitsschutz der Bürger" gebe.
In der Auseinandersetzung geht es um den Stickoxidausstoß in Stuttgart unter anderem durch Dieselfahrzeuge. Die Luftbelastung überschreitet die in der EU geltenden Grenzwerte. Reschs Angaben zufolge weist das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss darauf hin, dass die Landesregierung nicht nur die gerichtlichen Vorgaben ignoriere, sondern dies sogar öffentlich propagiere und sich laut Gericht "damit weiterhin unter Verletzung elementarster rechtsstaatlicher Grundsätze weigert, der gerichtlich auferlegten Verpflichtung Folge zu leisten".
(Y.Ignatiev--DTZ)