Streit um Vorstandsbesetzung bei UFO könnte Flugbegleiterstreiks verzögern
Ein Streit um die Nachberufung von Vorständen bei der Flugbegleitergewerkschaft UFO stellt dessen geplante Streiks beim Lufthansa-Konzern in Frage. Wie aus einem am Donnerstag bekanntgewordenen Schreiben des Amtsgerichts Darmstadt hervorgeht, sei die Nachberufung von Daniel Flohr und Julia Trojan "schwebend" unwirksam, weil der dazugehörige Beschluss des Beirats der Gewerkschaft nicht satzungsgemäß erfolgt sei. Es ist deshalb unklar, ob die Gewerkschaft derzeit überhaupt handlungsfähig ist.
UFO hatte seine Mitglieder vergangenen Freitag zu einer Urabstimmung über Streiks beim Lufthansa-Konzern aufgerufen. Die Arbeitskämpfe könnten noch im August beginnen. Die Lufthansa hält solche Streiks aber für illegal, weil die Gewerkschaft bei der Kündigung des Tarifvertrags nicht beschlussfähig gewesen sei.
"Wir klären den Sachverhalt derzeit mit dem Amtsgericht", erklärte Daniel Flohr auf Anfrage. Wie er sagte, wollte der Verein nach zahlreichen Rücktritten von Vorständen und Beiratsmitgliedern der Gewerkschaft in den vergangenen Monaten die Eintragungen im Vereinsregister aktualisieren. Nach der Rücktrittswelle waren nur noch eine Vorständin und zwei Beiratsmitglieder übrig. Laut Satzung muss der Vorstand aber mindestens zwei Mitglieder haben, um die Gewerkschaft nach außen vertreten zu dürfen.
Deshalb beriefen die beiden Beiratsmitglieder Flohr und Trojan in den Vorstand nach. Drei frühere Beiratsmitglieder protestierten aber dagegen vor Gericht mit dem Hinweis, dass sie dem Gremium satzungsgemäß immer noch bis Ende September angehören würden und deshalb hätten gefragt werden müssen. Flohr zufolge hatten die drei Betroffenen aber mit ihrem Rücktritt auch ihre Mitgliedschaft bei UFO fristlos gekündigt. "Deshalb ist die Nachberufung unserer Ansicht nach rechtmäßig."
Das Registergericht forderte UFO auf, einen ordnungsgemäßen Beiratsbeschluss einzureichen. "Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die am 29.05.2019 Nachbenannten kein Vorstandsmitglied sind (sein können)", schrieb die zuständige Rechtspflegerin.
Ob die Gewerkschaft legal streiken darf, wird also erst klar sein, wenn Flohr und Trojan das Gericht davon überzeugen können, dass sie ordnungsgemäß berufen wurden. "Die Urabstimmung läuft vorerst weiter", erklärte Flohr. Hintergrund der Rücktritte waren interne Konflikte der Gewerkschaft.
(Y.Ignatiev--DTZ)