Argentinien kann im Streit um Anleihen keine Revision mehr einlegen
Argentinien kann im Streit um Anleihenschulden aus dem Staatsbankrott 2002 keine Revision vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen. Wie Deutschlands höchstes Gericht am Donnerstag urteilte, muss ein Staat seine Schulden gegenüber privaten Gläubigern begleichen - auch wenn er den Notstand ausgerufen hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe richtig gehandelt, als er Argentinien die Berufung verweigerte. Damit bestätigten die Karlsruher Richter auch ein eigenes früheres Urteil. (Az. 2 BvR 824/15 und 2 BvR 825/15)
Argentinien war zur Jahrtausendwende in eine wirtschaftliche Schieflage geraten und rief deshalb im Januar 2002 den "öffentlichen Notstand" aus. Den privaten Gläubigern, die zuvor in argentinische Staatsanleihen investiert hatten, machte die argentinische Regierung 2005 und 2010 Umschuldungsangebote. 92 Prozent der Gläubiger tauschten daraufhin ihre alten Anleihen gegen neue ein - mit einem erheblichen Wertverlust. Die restlichen Anleger, darunter auch einige deutsche, weigerten sich jedoch, auf das Geld zu verzichten.
Sie verklagten Argentinien vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main und bekamen Recht, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2007 entschieden hatte, dass es im Völkerrecht keine Grundlage für eine Zahlungsverweigerung gegenüber privaten Gläubigern gebe. Argentinien wollte das aber nicht akzeptieren und ging durch alle Instanzen. Beim BGH war allerdings Schluss, die obersten Zivilrichter ließen keine Revision mehr zu. Daraufhin wollte Argentinien mittels einer Verfassungsbeschwerde die erneute Vorlage des Falls vor dem Bundesverfassungsgericht erzwingen.
Wie die Verfassungsrichter nun feststellten, hat der BGH zu Recht angenommen, dass sich die völkerrechtliche Lage seit 2007 nicht so verändert hat, dass dies Zweifel an dem alten Urteil begründen könnte. Es gebe nach wie vor kein geregeltes Konkursverfahren für Staaten auf völkerrechtlicher Ebene.
Argentinien war zuvor bereits in den USA zur Zahlung von Anleiheschulden an zwei Hedgefonds verurteilt worden. Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten entschied sich die argentinische Regierung 2016 schließlich, die Hedgefonds auszubezahlen. Während es dort aber um Beträge von mehr als vier Milliarden Euro ging, haben die beiden klagenden deutschen Kleinanleger nur jeweils etwas mehr als 3000 Euro zugesprochen bekommen.
(O.Tatarinov--DTZ)