Deutsche Tageszeitung - Urteil: Versandhändler muss Elektrogeräte zurücknehmen

Urteil: Versandhändler muss Elektrogeräte zurücknehmen


Urteil: Versandhändler muss Elektrogeräte zurücknehmen
Urteil: Versandhändler muss Elektrogeräte zurücknehmen / Foto: ©

Das Landgericht Duisburg hat einen Versandhändler dazu verurteilt, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Wie die klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Mittwoch erklärte, handelte es sich dabei um das erste Urteil seit Inkrafttreten der Verpflichtung zur Rücknahme vor drei Jahren. Das Urteil stärke die Rechte der Verbraucher bei der Rückgabe von Elektroschrott. Die DUH forderte von den Behörden wirksamere Kontrollen der Rücknahmepflicht. (Az. 21 O 84/18)

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Tests der DUH hätten wiederholt erhebliche Probleme bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten im Online-Handel aufgezeigt. Die DUH fordert daher die zuständigen Landesbehörden auf, eigene verdeckte Testbesuche durchzuführen und bei Verstößen hohe Bußgelder zu verhängen.

Im vorliegenden Fall verwies der Versandhändler Netto-Online Verbraucher, die ausgediente Elektroaltgeräte zurückgeben wollten, an das Rücknahmesystem Electroretoure24.de. Richtigerweise schloss Electroretoure24 den Versand von Beleuchtungskörpern per Paketversand aufgrund der Bruchgefahr und des Schadstoffgehalts aus. Verbraucher wurden jedoch nicht ausreichend über ihre in diesem Fall geltenden Rückgaberechte informiert.

Bei Rückgabetests der DUH verwies Electroretoure24 für kaputte Energiesparlampen auf die Abgabestellen im stationären Handel ohne – wie gesetzlich verpflichtet – eigene Rückgabemöglichkeiten zu benennen. "Das Gericht bestätigt, dass rücknahmepflichtige Händler eigene Rückgabemöglichkeiten schaffen müssen und nicht etwa auf die Abgabestellen bei anderen Händlern oder kommunalen Wertstoffhöfen verweisen dürfen", erklärte der DUH-Anwalt Roland Demleitner.

Die DUH tauschte bei ihrem Test viele E-Mails mit dem Rückgabedienstleister aus. "Versteckte Informationen im Internet und langwieriger Mailverkehr stellen Hindernisse dar, die leicht zu einer falschen Entsorgung führen", erklärte der DUH-Recyclingexperte Philipp Sommer. "Dies gilt umso mehr für quecksilberhaltige Energiesparlampen und LED-Lampen, die sich oft nicht voneinander unterscheiden lassen".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Seit 2016 können Verbraucher alte Elektrokleingeräte bis 25 Zentimeter Größe kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die kostenlose Rückgabe von Altgeräten größer als 25 Zentimeter ist beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich.

Mit einer Rücknahmemenge von 101.943 Tonnen im Jahr 2018 leistet der Handel der DUH zufolge bisher nur einen geringen Beitrag zur Sammlung von Elektroschrott. Insgesamt fallen demnach in Deutschland etwa 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Mit einer Sammelmenge von 836.907 Tonnen Elektroaltgeräten erreichte Deutschland in 2017 eine Sammelquote von 45,08 Prozent. Deutschland wird nach Einschätzung der DUH damit die für 2019 festgelegte EU-Sammelquote von 65 Prozent "massiv" verfehlen.

(A.Stefanowych--DTZ)

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