Deutsche Tageszeitung - Umfrage: Knapp jeder Zweite kauft bei Online-Apotheken ein

Umfrage: Knapp jeder Zweite kauft bei Online-Apotheken ein


Umfrage: Knapp jeder Zweite kauft bei Online-Apotheken ein
Umfrage: Knapp jeder Zweite kauft bei Online-Apotheken ein / Foto: ©

Der Anteil der Bundesbürger, die ihre Medikamente im Internet kaufen, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Laut einer am Mittwoch veröffentlichten Umfrage für den Digitalverband Bitkom geben 46 Prozent der Befragten an, Medikamente gewöhnlich in einer Online-Apotheke zu kaufen. 2017 sagten dies noch 33 Prozent.

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Für die Umfrage wurden 1005 Verbraucher ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt. Auf die Frage, wie häufig sie Medikamente in Online-Apotheke kaufen, antworteten demnach 70 Prozent derjenigen, die Online-Apotheken nutzen, dort regelmäßig oder manchmal zu bestellen. 2017 hätten dies noch 61 Prozent angegeben, erklärte Bitkom. Der Anteil derer, die nur selten oder bisher lediglich einmal bei einer Versand-Apotheke im Internet kauften, sank demnach innerhalb von zwei Jahren von 39 Prozent auf 28 Prozent.

Dem Digitalverband zufolge zeigte sich bei der Umfrage auch eine hohe Zufriedenheit der Nutzer mit der Qualität der Medikamente der Online-Apotheken. 91 Prozent gaben demnach an, sie seien hier sehr zufrieden oder eher zufrieden. 90 Prozent betonen zudem die große Auswahl, 88 Prozent die Liefergeschwindigkeit sowie 87 Prozent das Preis-Leistungs-Verhältnis. Beim Thema Beratung zeigten sich indes mit 45 Prozent deutlich weniger der Befragten zufrieden oder sehr zufrieden mit den Online-Apotheken.

Das Bundeskabinett machte am Mittwoch unterdessen den Weg für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken frei. Darin wird geregelt, dass gesetzlich Versicherte verschreibungspflichtige Medikamente immer zu gleichen Preisen bekommen - egal, ob sie sich die Medikamente in der Apotheke um die Ecke besorgen oder im Internet bestellen.

Gegen diesen Entwurf gibt es allerdings rechtliche Bedenken, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) das bisherige deutsche Rabattverbot 2016 gekippt hatte. Für Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, gilt keine Preisbindung.

(O.Tatarinov--DTZ)

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