EU-Wettbewerbshüter leiten Untersuchung gegen Amazon ein
Nach dem Vorgehen des Bundeskartellamtes gegen Amazon haben auch die EU-Wettbewerbshüter eine Untersuchung gegen den Internet-Händler eingeleitet. Brüssel werde "die Geschäftspraktiken von Amazon und seine doppelte Funktion als Verkaufsplattform und Einzelhändler unter die Lupe nehmen", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch. Konkret gehe es um die "Standardvereinbarung zwischen Amazon und den Marktplatzhändlern" sowie um die Auswahl der in der "Kauf-Box", also dem Einkaufswagen-Feld, angezeigten Händler.
Amazon verkaufe zum einen als Einzelhändler Produkte auf seiner Website, erklärte die Kommission. Zum anderen stelle das Unternehmen einen Online-Marktplatz zur Verfügung, über den unabhängige Händler ihre Produkte direkt an Verbraucher verkaufen könnten.
Dabei sammele Amazon auf dem Marktplatz für unabhängige Händler "fortlaufend Daten über die Tätigkeit auf seiner Plattform". Nach ersten Erkenntnissen der Kommission scheine Amazon "wettbewerbssensible Informationen über Marktplatzhändler, ihre Produkte und die von den Händlern auf der Plattform vorgenommenen Transaktionen zu nutzen".
Bei den Standardvereinbarungen mit den Marktplatzhändlern wollen die EU-Wettbewerbshüter nun untersuchen, "ob und wie die Nutzung der Daten, die Amazon als Einzelhändler über die Marktplatzhändler sammelt, den Wettbewerb beeinträchtigt".
Die Anzeige von Händlern im Einkaufswagen-Feld ist auf dem Amazon-Marktplatz entscheidend für den Absatz, denn der Kunde kann das Produkt mit einem Klick kaufen. Die Kommission will nun prüfen, welche Rolle Daten bei der Auswahl von Händlern spielen, die den Platz in der Kauf-Box bekommen. Amazon wählt die angezeigte Anbieter über einen Algorithmus aus, dessen genaue Kriterien nicht bekannt sind.
Die Kommission prüft nun, ob Amazon mit den Praktiken eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt und den Wettbewerb verhindert oder einschränkt. Amazon erklärte, das Unternehmen werde bei der Untersuchung "vollständig mit der Europäischen Kommission kooperieren". Gleichzeitig bekräftigte der Konzern das Ziel, "Firmen aller Größen zu unterstützen und ihnen beim Wachstum zu helfen".
In Deutschland hat Amazon gerade erst auf Druck des Bundeskartellamts zahlreiche Änderungen im Umgang mit den Händlern auf der Internethandelsplattform zugesagt, die am 16. August in Kraft treten sollen. Die deutschen Wettbewerbshüter stellten daraufhin das Verfahren gegen den US-Konzern ein.
(P.Vasilyevsky--DTZ)