Amazon beugt sich beim Umgang mit Händlern Druck der Wettbewerbshüter
Amazon nimmt auf Druck des Bundeskartellamts zahlreiche Änderungen im Umgang mit den Händlern auf der Internethandelsplattform vor. Wie die Wettbewerbshüter am Mittwoch in Bonn mitteilten, wird das Verfahren gegen den US-Konzern deshalb eingestellt. "Für die auf den Amazon Marktplätzen tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende Verbesserungen erwirkt", erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.
Die Änderungen betreffen demnach den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von Amazon, die Kündigung und Sperrung der Konten der Händler, den Gerichtsstand bei Streitigkeiten sowie den Umgang mit Produktinformationen und zahlreiche andere Fragen. Nach Angaben von Amazon treten die Änderungen am 16. August in Kraft.
Wie das Kartellamt mitteilte, ist Amazon in vielen Produktgruppen der größte Online-Händler und betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Rund 300.000 Händler sind hierzulande aktiv. Insgesamt 1,3 Milliarden Produkte wurden vergangenes Jahr über die Plattform in Deutschland verkauft. Für viele Händler hat der Amazon-Marktplatz beim Online-Vertrieb eine große Bedeutung.
Im November 2018 hatte das Kartellamt aufgrund von zahlreichen Beschwerden von Händlern ein Verfahren gegen das Unternehmen wegen des Verdachts auf missbräuchliche Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber den Händlern eröffnet.
So war Amazon gegenüber den Händlern bislang praktisch von jeglicher Haftung befreit. Künftig soll Amazon wie die Händler auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften.
Außerdem konnte die Plattform bislang die Konten der Händler sofort und ohne Angabe von Gründen kündigen und sperren. Im Jahr 2018 wurden von Amazon auf dem deutschen Marktplatz mehr als 250.000 Verkäufer-Konten dauerhaft und mehr als 30.000 Konten vorübergehend gesperrt. Grund waren vor allem Betrugsvorwürfe. Nun gilt eine 30-Tage-Frist für die ordentliche Kündigung. Bei außergewöhnlichen Kündigungen beispielsweise wegen Rechtsverletzungen muss der Plattformbetreiber künftig eine Begründung mitteilen.
War bislang Luxemburg der einzige Gerichtsstand für ganz Europa, so können die Händler Amazon künftig unter bestimmten Umständen auch bei ihren Heimatgerichten verklagen.
Bei Retouren mussten die Händler bislang einseitig die Kosten einer von Amazon getroffenen Erstattungsentscheidung tragen. Halten sie die Retoure für unberechtigt, können sie nach den neuen Regelungen Widerspruch einlegen und einen Ausgleich fordern.
Mussten die Händler bislang auf Amazon die gleichen Produktinformationen bereitstellen wie auf anderen Kanälen, so dürfen sie künftig hochwertigere Darstellungen auf ihren eigenen Webshops verwenden und so Kunden anlocken. Künftig sollen die Händler auch freier über ihre Verträge mit Amazon reden dürfen. Früher brauchten sie dafür immer die schriftliche Zustimmung des Konzerns.
(W.Uljanov--DTZ)