Weiterbau der A39 muss vorerst gestoppt werden
Der Weiterbau der Autobahn 39 nördlich von Wolfsburg muss wegen Planungsfehlern vorerst gestoppt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte am Donnerstag den dazugehörigen Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für rechtswidrig. Erfolg hatte damit eine Klage des Umweltschutzverbands BUND. Ebenfalls geklagt hatte die Gemeinde Jembke, die kommunale Bedenken geäußert hatte, sie hatte am Donnerstag jedoch keinen Erfolg. (Az. BVerwG 9 A 13.18 und BVerwG 9 A 14.18)
Konkret geht es um den Bauabschnitt von Wolfsburg bis Ehra, der Teil einer rund 100 Kilometer langen Neubaustrecke ist. Diese wiederum soll die momentane Autobahnlücke zwischen Wolfsburg und Lüneburg schließen. Der BUND klagte gegen den gesamten Neubau der Strecke und hält den Autobahnbau aus Naturschutzgründen und wegen des Klimawandels für nicht vertretbar. Stattdessen schlägt er einen Ausbau der vorhanden B4 vor.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass der Planfeststellungsbeschluss zwar "in wesentlichem Umfang der gerichtlichen Überprüfung" standhalte, jedoch "nicht frei von Rechtsfehlern" sei. Das gelte für den Zuständigkeitsbereich der Behörde sowie in Bezug auf das Wasserrecht. Die Behörde könne die festgestellten Fehler nun in einem ergänzenden Verfahren beheben, urteilte das Gericht in Leipzig.
Anhängig gegen den Neubau sind außerdem Klagen einer weiteren Gemeinde sowie von mehreren Bauern, die in ihrem Grundstückseigentum betroffen sind. Über diese wurde am Donnerstag jedoch noch nicht entschieden.
Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) sprach sich dafür aus, die Verzögerung des Ausbaus für einen Stopp des gesamten Neubaus auf der A39 zu nutzen. Das Autobahnprojekt sei "volkswirtschaftlich unsinnig". Nötig seien stattdessen Verkehrsvermeidung sowie der rasche Ausbau von Alternativen bei der Schiene, im öffentlichen Nahverkehr und bei den Bundesstraßen.
(W.Budayev--DTZ)