EuGH-Urteil zu Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet heute (09.30 Uhr) über Entschädigungsansprüche bei einer Flugverspätung, die in einem verspäteten Anschlussflug außerhalb Europas begründet ist. Strittig ist die Entschädigung in dem Fall auch, weil für den Weiterflug keine europäische Airline verantwortlich war. Der EuGH muss nun klären, ob die Fluggesellschaft eines EU-Staats dennoch haftet. (Az. C-502/18)
In dem konkreten Fall buchten die Kläger einen Flug bei der tschechischen Fluggesellschaft Ceske aerolinie von Prag über Abu Dhabi nach Bangkok, wobei sie nach dem Zwischenstopp mit Etihad Airways weiterflogen. Der Anschlussflug kam jedoch mehr als drei Stunden verspätet in Bangkok an. Die Fluggäste verlangen nun von Ceske aerolinie eine Entschädigung. Ein tschechisches Gericht möchte zunächst vom EuGH wissen, ob die Fluggesellschaft als Vertragspartner der Passagiere für die Verspätung des mitgebuchten Etihad-Anschlussflugs haftet.
(N.Loginovsky--DTZ)