Auskunftsanspruch zur Lohngleichheit wird kaum genutzt
Die wenigsten Mitarbeiter bitten um Auskunft über ihren Lohn: Den im Entgelttransparenzgesetz geregelten Anspruch nutzten in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten seit Bestehen des Gesetzes nur vier Prozent der Beschäftigten, wie aus dem Evaluierungsbericht des Familienministeriums hervorgeht. Er wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen, das Gesetz gilt seit Anfang Januar vergangenen Jahres.
Das Entgelttransparenzgesetz soll sicherstellen, dass Frauen im gleichen Betrieb für gleiche oder gleichwertige Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten wie Männer. Dafür gibt es mit dem Gesetz einen individuellen Auskunftsanspruch. Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen den Mitarbeitern auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
Das Gesetz habe zwar das Tabu "Über Geld spricht man nicht" in Deutschland gebrochen, erklärte Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Allerdings werde der Auskunftsanspruch bislang eher "zurückhaltend genutzt".
Viele Unternehmen hätten aber verstanden, dass sie gleiche Löhne für gleiche Arbeit zahlen müssten, wenn sie im Wettbewerb um Fachkräfte attraktive Arbeitgeber sein wollten, erklärte sie. Dem Evaluierungsbericht zufolge überprüften 45 Prozent der Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und 43 Prozent der Firmen mit 201 bis 500 Beschäftigten nach der Einführung des Gesetzes freiwillig ihre betrieblichen Entgeltstrukturen.
Wichtig sei nun unter anderem, das Gesetz noch bekannter zu machen, das Auskunftsverfahren zu vereinfachen und Anreize für betriebliche Prüfverfahren zu setzen, heißt es in dem Gutachten. Letztlich seien aber faire Löhne und auch eine Förderung der Berufswahl "frei von Rollenklischees" nötig, um nicht nur Transparenz, sondern auch Lohngleichheit herzustellen.
Die Linken-Politikerin Doris Achelwilm erklärte, das Gesetz sei nicht geeignet, um gleiche Löhne für gleiche Arbeit und ein Schließen der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu erreichen. "Die Bundesregierung muss das Gesetz deutlich schärfen", forderte sie. So müssten etwa die Beschränkung des Auskunftsanspruchs auf Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten aufgehoben und die Beweislast umgekehrt werden. Außerdem seien Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesetz nötig, forderte Achelwilm.
(W.Uljanov--DTZ)