EuGH-Urteil über telefonische Erreichbarkeit von Online-Händlern wie Amazon
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet heute (09.30 Uhr) darüber, ob Online-Händler wie Amazon ihren Kunden für die Kontaktaufnahme eine Telefonnummer zur Verfügung stellen müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bat den EuGH nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Amazon um Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher. Strittig ist unter anderem, ob der vom Unternehmen angebotene Rückrufservice ausreicht. (Az. C-649/17)
Die klagenden Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass der Konzern nicht wie vorgeschrieben Telefonnummer sowie gegebenenfalls Faxnummer und E-Mail-Adresse angebe. Der angebotene automatische Rückruf und die Möglichkeit zu einem Internet-Chat reichten nicht aus. Die vzbv-Klage blieb in den ersten Instanzen in Deutschland erfolglos. Der EuGH-Generalanwalt zeigte sich in seinem Schlussantrag überzeugt, dass Unternehmen zwar eine "schnelle Kontaktaufnahme" garantiert müssten, aber frei über die Kommunikationsmittel entscheiden könnten.
(N.Loginovsky--DTZ)