EuGH entscheidet über Erstattungsansprüche nach Flugausfällen bei Pauschalreisen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet heute (09.30 Uhr) über Erstattungsansprüche von Reisenden nach Flugausfällen bei Pauschalreisen. In dem Verfahren muss geklärt werden, ob ein Anspruch gegenüber einer Fluglinie besteht, wenn der Ticketpreis eigentlich vom Anbieter der Pauschalreise erstattet werden muss. Dabei geht es vor allem um den Sonderfall, dass der Reiseveranstalter wegen Insolvenz nicht mehr zahlen kann. (Az. 163/18)
Im konkreten Fall buchten die Kläger bei einem niederländischen Reiseanbieter eine Pauschalreise auf der griechischen Insel Korfu. Hin- und Rückflug sollten mit der griechischen Fluggesellschaft Aegean Airlines erfolgen. Die Flüge wurden aber wegen mangelnder Nachfrage annulliert. Weil der Reiseanbieter kurz darauf Insolvenz anmeldete, richteten die Kläger ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Ein niederländisches Gericht legte den Fall dem EuGH vor.
(L.Møller--DTZ)