Energie-Verband will Einnahmen aus CO2-Steuer an Sozialhilfeempfänger auszahlen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) spricht sich nur für eine geringe Bepreisung des Klimagases CO2 aus. Der Verband schlug am Dienstag vor, die Strafzahlung für den Ausstoß von CO2 am Preisniveau des Emissionshandels in der Europäischen Union zu orientieren und auf den Wärme- und Verkehrssektor zu beschränken. Der Preis liegt laut BDEW aktuell bei 26 Euro je Tonne.
Mit den Einnahmen solle der Staat dann Sozialhilfen wie Wohngeld und Arbeitslosengeld aufstocken und die Stromsteuer senken. Mit diesem Vorschlag würden laut BDEW-Geschäftsführer Stefan Kapferer mehrere Ziele erreicht: "Zum einen würde die Rückzahlung zielgenau insbesondere an einkommensschwache Haushalte gehen. Zum anderen würden alle Haushalte in Deutschland beim Strompreis entlastet."
Wie Kapferer weiter erklärte, würden durch das BDEW-Konzept strombasierte Anwendungen wie zum Beispiel die Elektromobilität oder Wasserstoff wettbewerbsfähiger gegenüber fossilen Energieträgern wie Heizöl, Benzin oder Diesel werden. "Dies ist für das Gelingen der Energiewende und die Klimaziele besonders wichtig", betonte Kapferer. Der BDEW fordert zudem, die CO2-Bepreisung mit dem Ausbau der Elektromobilität und der steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen zu flankieren.
Die Debatte über eine CO2-Steuer erhielt vergangene Woche nochmal Auftrieb durch drei Gutachten, die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Freitag vorgestellt hatte. Diese will sie in die nächste Sitzung des Klimakabinetts am 18. Juli einbringen, bei der erstmals eine CO2-Bepreisung auf der Tagesordnung steht. Im September will die Bundesregierung eine Grundsatzentscheidung zu konkreten Klimaschutz-Maßnahmen treffen. Diverse Industrieverbände haben eigene Konzepte vorgestellt, wie sie sich eine Bepreisung von Klimagasen vorstellen.
(W.Budayev--DTZ)