BGH-Urteil im Markenrechtsstreit zwischen Amazon und Ortlieb Ende Juli
In einem Markenrechtsstreit zwischen dem Onlinehändler Amazon und dem Sporttaschenhersteller Ortlieb will der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Juli ein Urteil verkünden. Der erste Zivilsenat des BGH kündigte nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag eine Entscheidung für den 25. Juli an. In dem Streit geht es darum, dass Anzeigen in der Suchmaschine Google zu Amazon-Angebotslisten mit Produkten auch anderer Hersteller führen. (Az. I ZR 29/18)
Der Taschenhersteller aus dem fränkischen Heilsbronn wendet sich gegen Anzeigen, die bei einer Google-Suche mit den Begriffen "Ortlieb Fahrradtasche", "Ortlieb Gepäcktasche" und "Ortlieb Outlet" erscheinen. Diese sind mit Angebotslisten auf der Amazon-Seite verlinkt, in denen neben Ortlieb-Produkten auch Produkte anderer Hersteller enthalten sind. Das Unternehmen selbst bietet seine Produkte nicht über die Handelsplattform an.
Nach Ansicht des Herstellers stellen die mit gemischten Angebotslisten verlinkten Anzeigen eine Verletzung des Rechts an der Marke "Ortlieb" dar. Das Unternehmen klagt deshalb auf Unterlassung. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München war die Klage erfolgreich. Abschließend muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.
(L.Møller--DTZ)