OLG: Beteiligung von Verbrauchern im Ausland an Musterklage gegen VW fraglich
Verbraucher mit Wohnsitz im Ausland können sich womöglich nicht an der Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern wegen des Dieselskandals beteiligen. Darauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig am Donnerstag hin. Schadensersatzansprüche von Verbrauchern mit einem Auslandsbezug fielen möglicherweise nicht unter das deutsche Schadensersatzrecht.
Dem Gericht zufolge liegen bereits zahlreiche Anmeldungen von Verbrauchern mit Wohnsitz im Ausland vor. In diesen Fällen sei fraglich, "ob die hier geltend gemachten Feststellungsziele auch die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen dieser Verbraucheransprüche klären könnten", erklärte der für die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen VW zuständige vierte Zivilsenat. Die Parteien können nun zu diesen und weiteren Hinweisen bis zum 16. August Stellung nehmen.
Der Musterfeststellungsprozess gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals soll am 30. September vor dem OLG Braunschweig beginnen. Dazu wurde eigens ein Saal der Stadthalle angemietet. Der vzbv will zusammen mit dem ADAC vom Gericht feststellen lassen, dass Volkswagen mit der Manipulation von Abgaswerten Kunden vorsätzlich geschädigt und betrogen hat. Der Musterfeststellungsklage haben sich hunderttausende VW-Kunden angeschlossen. Der Autobauer sieht für Schadenersatzansprüche trotz der Manipulationen keine Grundlage.
(N.Loginovsky--DTZ)