Altmaier legt ersten Rahmen für Gesetz zum Kohleausstieg vor
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat einen ersten Rahmen für ein Gesetz zum Kohleausstieg vorgelegt. Dieser Ausstieg solle so erfolgen, dass zu jedem Zeitpunkt die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt, teilte das Wirtschaftsministerium am Donnerstag mit. Für einen geordneten Ausstieg aus der Braunkohle führe das Ministerium Gespräche mit den Betreibern - erste Gespräche mit RWE über Stilllegungen älterer Kraftwerke seien bereits "fortgeschritten" und verliefen "konstruktiv".
Für einen Ausstieg aus der Steinkohle seien in den ersten Jahren Ausschreibungen vorgesehen, erklärte das Ministerium weiter: Die Betreiber von Steinkohlekraftwerken können demnach einen Preis für die Stilllegung bieten - wer zu den geringsten Kosten pro CO2-Emission anbiete, erhalte den Zuschlag. So werde sichergestellt, dass CO2-Emissionen zu den geringsten Kosten eingespart würden.
Die Kohlekommission hatte im Februar vorgeschlagen, bis 2038 ganz aus der Kohle auszusteigen. Bis 2022 soll die Kohleverstromung demnach auf 30 Gigawatt sinken, bis 2030 auf 17 Gigawatt. Derzeit sind es noch rund 41 Gigawatt, die mit der Verbrennung von Kohle erzeugt werden. 2018 war das mehr als ein Drittel der deutschen Stromerzeugung.
Die vom Kohleausstieg betroffenen Reviere sollen Milliardenhilfen erhalten. Dafür hatte das Kabinett am 22. Mai den Weg frei gemacht, indem es Eckpunkte für ein "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" beschloss. Das Wirtschaftsministerium arbeitet den Angaben zufolge derzeit an einem Referentenentwurf, der nach der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden soll.
Konkret vorgesehen ist, dass der Bund bis spätestens 2038 bis zu 40 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Zugute kommen soll das Geld Braunkohlerevieren in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch die Standorte besonders betroffener Steinkohlekraftwerke und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt sollen Unterstützung erhalten.
(M.Dorokhin--DTZ)