Bundesgerichtshof verkündet Urteil zur Abmahn- und Klagepraxis der Umwelthilfe
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet heute (9.00 Uhr) sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Abmahn- und Klagepraxis der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Bundesrichter müssen über die Klagebefugnis des Verbands im Bereich des Verbraucherschutzes und den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs entscheiden. In dem Verfahren geht es nicht um die Klagen der Umwelthilfe auf Diesel-Fahrverbote in Städten. (Az. I ZR 149/18)
Auslöser für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ist ein Rechtsstreit der DUH mit einem Autohändler aus dem Raum Stuttgart, der nach Ansicht der Umwelthilfe Verbraucher unzureichend informierte. Der Autohändler hält die Klage für unbegründet und für rechtsmissbräuchlich. Im Kern geht es vor allem darum, ob die DUH ihre Position missbraucht. Im konkreten Fall klagte die Umwelthilfe als Verbraucherschutzverband und nicht wie in den Diesel-Verfahren vor den Verwaltungsgerichten als anerkannte Naturschutzorganisation.
(N.Loginovsky--DTZ)