Bayer: Österreichisches Glyphosat-Verbot unvereinbar mit EU-Recht
Der Chemiekonzern Bayer hält das österreichische Verbot des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat für unvereinbar mit europäischem Recht. Wie der Mutterkonzern des Glyphosat-Herstellers Monsanto am Mittwoch mitteilte, nehme er die Entscheidung des österreichischen Nationalrats "mit Bedauern" zur Kenntnis. Das Unternehmen geht jedoch davon aus, "dass dieser Beschluss von der EU-Kommission kritisch hinterfragt und rechtlich angefochten wird". Bayer prüft laut einem Sprecher aber auch eigene rechtliche Schritte.
Das österreichische Parlament verweist in seinem Beschluss auf das Vorsorgeprinzip, wonach auch Substanzen verboten werden dürfen, wenn deren Gefährlichkeit nicht zweifelsfrei bewiesen wurde. Glyphosat, das zu den am weitesten verbreiteten Pflanzenschutzmitteln der Welt gehört, steht im Verdacht, Krebs zu erregen. In der Forschung ist das aber umstritten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO stufte es 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" ein. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) sieht hingegen kein Krebsrisiko.
In der Europäischen Union ist Glyphosat noch bis 2022 zugelassen. Viele Staaten haben den Gebrauch glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel allerdings für Privatanwender stark eingeschränkt. Österreich wäre das erste Land, dass den Einsatz komplett verbietet.
Bayer forscht derzeit an Alternativen zu dem Totalherbizid. Allerdings soll Glyphosat auch in Zukunft noch eine "wichtige Rolle" in der Produktpalette spielen.
(W.Budayev--DTZ)