BGH entscheidet abschließend über Rückgabe online gekaufter Matratze
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute (09.30 Uhr) abschließend darüber, ob eine online bestellte Matratze auch nach Entfernung der Schutzfolie zurückgegeben werden kann. Der BGH hatte in dem Fall zunächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, der eine solche Rückgabemöglichkeit bejahte. Nach Ansicht des EuGH besteht auch in einem solchen Fall des 14 Tage geltende Widerrufsrecht. Der BGH dürfte dies nun in dem konkreten Fall bestätigen. (Az. VIII ZR 194/16)
Strittig war in dem Fall, ob Matratzen unter eine Ausnahmeregelung beim Widerrufsrecht fallen. Dieses wird für versiegelte Waren ausgeschlossen, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind. Bei Matratzen greift diese Regelung laut dem EuGH-Urteil aber nicht.
(M.Dorokhin--DTZ)