Kraftfahrt-Bundesamt gerät in Diesel-Affäre bei Audi in die Kritik
Der Autobauer Audi hat in der Abgasaffäre Medienberichten zufolge umfassender manipuliert als bislang bekannt. Wie der Bayerische Rundfunk und das "Handelsblatt" berichteten, verkaufte Audi noch bis Anfang 2018 Diesel-Modelle der Abgasnorm Euro-6, die nicht nur eine, sondern meist vier unterschiedliche Abschalteinrichtungen nutzten. In der Kritik steht dabei auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Betroffen von den Manipulationen der Abgaswerte sind laut den Berichten verschiedene Audi-Modelle mit 3,0- und 4,2-Liter-Motoren und außerdem Fahrzeuge der Schwesterunternehmen VW und Porsche. Hierbei beruft sich der Bayerische Rundfunk auf mehrere Bescheide des KBA von Oktober 2017 bis Januar 2018 zum Rückruf der betroffenen Dieselautos. Sie zeigten, dass in den Fahrzeugen meist vier "Strategien" genutzt worden seien - alphabetisch aufgeschlüsselt von A bis D.
Das Kraftfahrt-Bundesamt habe jeweils nur eine davon, die sogenannte "Aufwärmstrategie" als unzulässig eingestuft, es bei den anderen dreien aber dem Autobauer überlassen, diese "freiwillig" zu entfernen. Dabei gehe aus den Bescheiden hervor, dass die Flensburger Behörde bei den meisten Modellen die Strategien nicht selbst technisch geprüft, sondern nach "Aktenlage" entschieden habe.
Audi teilte auf Anfrage des Senders und des "Handelsblattes" allgemein mit, im Rahmen der technischen Aufklärung der Dieselkrise habe man sich mit dem KBA laufend über die Analyseergebnisse ausgetauscht.
Die Staatsanwaltschaft München II, die im Dieselskandal bei Audi ermittelt, habe ihre Arbeit zeitweilig durch das KBA sogar behindert gesehen, heißt es laut den Medienberichten weiter. Konkret hatte demnach ein Staatsanwalt die Behörde aufgefordert, bei Erkenntnissen über illegale Abschalteinrichtungen unmittelbar informiert zu werden - noch bevor Audi oder VW benachrichtigt würden.
Später habe er jedoch aus den Medien erfahren, dass das KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung den Rückruf von Audi-Dieselmodellen veranlasst hatte. Daraufhin habe er sich mehrfach schriftlich an den KBA-Präsidenten gesandt und darauf hingewiesen,"dass eine nur eingeschränkte Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden "den Straftatbestand der (mindestens versuchten) Strafvereitelung erfüllen kann".
Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums betonte am Montag, dass das KBA "vollumfänglich" mit den jeweiligen Staatsanwaltschaften kooperiere. Zudem verwies sie darauf, dass die Behörde auch eigene Untersuchungen und Messungen anstelle und "gründlich" arbeite.
Scharfe Kritik äußerte hingegen der Grünen-Verkehrsexperte Oliver Krischer. Die Behörde sei "offensichtlich nicht in der Lage, auch nach Jahren nach Bekanntwerden des Abgasskandals mit dem Thema umzugehen", sagte er im Sender n-tv. Es werde nicht angemessen auf die Vergehen in der Autoindustrie reagiert.
"Wenn Staatsanwälte von Strafvereitlung im Amt sprechen, wenn sie ankündigen, die Behörde zu durchsuchen, dann muss der Verkehrsminister da aufräumen", forderte Krischer. Das KBA müsse im Abgasskandal von seinen Aufgaben entbunden werden. "Wir erleben seit Jahren, dass diese Behörde sich eher als Dienstleister der Automobilindustrie versteht und nicht als Überwacher", kritisierte der Grünen-Politiker. Es müsse eine andere Behörde diese Aufgabe übernehmen, beispielsweise das Umweltbundesamt.
(W.Budayev--DTZ)