EU-Kommission leitet Verfahren gegen US-Chiphersteller Broadcom ein
Die EU-Kommission hat ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen das US-Unternehmen Broadcom eingeleitet. Die Kommission gehe davon aus, dass Broadcom "vertragliche Beschränkungen für den Ausschluss seiner Wettbewerber vom Markt eingeführt hat", erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel. Das Unternehmen ist weltweit führend bei der Entwicklung von Chipsätzen für Digitaldecoder, Modems und WLAN-Geräte.
Die Kommission gehe davon aus, dass Broadcom eine Reihe wettbewerbsschädlicher Praktiken anwende, um seine Kunden - die Hersteller der Geräte - an sich zu binden, erklärte die Behörde. Zu diesen Praktiken gehören demnach etwa Verträge, die ausschließliche Abnahmeverpflichtungen enthalten, oder technische Merkmale, die vorsätzlich die Kompatibilität von Broadcom- mit anderen Produkten einschränken.
"Um dem Risiko eines ernsten, nicht wieder gutzumachenden Schadens für den Wettbewerb vorzubeugen", behalte sich die Kommission zudem vor, einstweilige Maßnahmen zu erlassen, erklärte Wettbewerbskommissarin Vestager. Dies betreffe Vereinbarungen zwischen Broadcom und sieben seiner Hauptkunden, damit diese die Chips für ihre Geräte ausschließlich oder fast ausschließlich von Broadcom erwerben.
Unabhängig vom Ausgang des Prüfverfahrens hat die Kommission dem Unternehmen deshalb eine Frist gesetzt: Broadcom hat zwei Wochen Zeit, um entweder nachzuweisen, dass sich durch die besagten Vereinbarungen keine Nachteile für die Verbraucher ergeben, oder andernfalls die angeprangerten Praktiken einzustellen.
(N.Loginovsky--DTZ)