EuGH: Gerichte dürfen Standorte der Messstationen zur Luftqualität prüfen
Gerichte dürfen die Standorte der Messstationen für Luftschadstoffe überprüfen und auch Änderungen anordnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Mittwoch, die nationalen Gerichte müssten die Einhaltung der Verpflichtungen aus der maßgeblichen EU-Richtlinie zur Luftqualität überprüfen können. Sie seien auch befugt, gegenüber den nationalen Behörden "alle erforderlichen Maßnahmen" wie beispielsweise Anordnungen zu ergreifen. (Az. C-723/17)
Hintergrund der Entscheidung ist ein Rechtsstreit in Belgien. Mehrere Einwohner der Region Brüssel-Hauptstadt sowie die Umweltorganisation ClientEarth mit der Regionalverwaltung darüber, ob ein ausreichender Luftqualitätsplan erstellt wurde. Ein Gericht in Brüssel bat den EuGH in dem Fall um Auslegung des Unionsrechts.
Der Gerichtshof erklärte nun, die EU-Regelungen zur Luftqualität enthielten einige "klare, präzise und nicht an Bedingungen geknüpfte Verpflichtungen", auf die sich Bürger gegenüber dem Staat berufen könnten. Dies gelte insbesondere für die Verpflichtung, Messstellen so einzurichten, dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte liefern. Es sei Sache der nationalen Gerichte, dies zu überprüfen.
Der EuGH wandte sich zudem gegen die Bildung eines Mittelwerts aus den Ergebnissen verschiedener Messstationen. Es genüge, wenn an einer Stelle ein zu hoher Verschmutzungsgrad gemessen werde.
Fraglich ist, welchen Einfluss das Urteil auf Deutschland haben könnte. Möglicherweise kommt es auch in deutschen Städten zu Klagen. So kritisiert die Deutsche Umwelthilfe aufgrund eigener Messungen, dass viele offizielle Stationen gar nicht an den am schlimmsten belasteten Punkten stünden und es deshalb noch mehr Fahrverbote geben müsste.
(W.Uljanov--DTZ)