Bundesgerichtshof prüft Schadenersatzklage nach Urlaubsunfall
Der Bundesgerichtshof (BGH) muss sich heute (09.00 Uhr) mit einer Schadenersatzklage gegen einen Reiseveranstalter nach einem Urlaubsunfall befassen, bei dem ein siebenjähriger Junge in einem Hotel gegen eine verglaste Balkontür lief und sich verletzte. Das Kind zog sich Schnittverletzungen zu, weil die Glastür in dem Hotel auf Gran Canaria zerbrach. Der Lebensgefährte der Mutter des Jungen klagte deshalb auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. (Az. X ZR 166/18)
In den vorherigen Instanzen lehnten die Gerichte die Klage ab. Ihrer Ansicht nach war die Glastür hinreichend markiert und deshalb erkennbar. Der Kläger habe auch nicht dargelegt, dass das spanische Recht bestimmte Anforderungen für solche Glastüren vorgebe. Der Bundesgerichtshof prüft in diesem Fall insbesondere die sogenannte Darlegungslast zu Unfallverhütungsvorschriften im Reiseland.
(W.Uljanov--DTZ)