Bei Hausbrand durch in Garage abgestelltes Auto greift Kfz-Haftpflicht
Bei einem Brand durch ein in einer Garage abgestelltes Auto muss für die am Haus entstandenen Schäden die Kfz-Versicherung aufkommen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschied, zählt auch das Abstellen des Fahrzeugs über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden als "Verwendung eines Fahrzeugs". (Az. C-100/18)
Im konkreten Fall war durch das Feuer an einem Haus in Spanien ein Schaden von mehr als 44.000 Euro entstanden. Ausgelöst worden war der Brand dabei durch einen Defekt an einem Schaltkreis im Fahrzeug. Die Gebäudeversicherung kam zunächst für den Schaden auf, erhob dann jedoch Klage gegen die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf Erstattung der gezahlten Entschädigung, da der Schadensfall durch diese gedeckt sei.
Die Klage war in erster Instanz zunächst abgewiesen worden. Im Berufungsverfahren ordneten die Richter dann die Erstattung des Geldes an. Der Fall landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens, der sich zur Klärung an den EuGH wandte.
Die Richer in Luxemburg entschieden nun, dass auch das Parken und die Standzeit eines Fahrzeugs als "natürliche und notwendige Phasen" anzusehen seien, die einen "wesentlichen Bestandteil der Verwendung des Fahrzeugs als Beförderungsmittel darstellen". Der Begriff "Verwendung eines Fahrzeugs" im Sinne der entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahr 2009 zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sei nicht auf Situationen der Verwendung im Straßenverkehr beschränkt.
(M.Dorokhin--DTZ)