Scheuer kündigt nach EuGH-Urteil Maut-Verträge
Nach dem Scheitern der Pläne für eine Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erste konkrete Schritte eingeleitet. Wie das Verkehrsministerium am Mittwoch mitteilte, veranlasste Scheuer noch am späten Dienstagabend die Kündigung von Verträgen über die automatische Kontrolle und über die Erhebung der Maut. Davon betroffen sind der österreichische Mautbetreiber Kapsch TrafficCom und der Ticketspezialist CTS Eventim.
Der EuGH hatte am Dienstag die Maut-Pläne mit der Begründung gekippt, die Abgabe verstoße gegen EU-Recht, weil ausländische Autofahrer diskriminiert würden. Scheuer hatte unmittelbar danach eine Taskforce in seinem Ministerium eingesetzt. Nach intensiver Bewertung des Urteils habe diese Arbeitsgruppe "umgehend" erste Entscheidungen getroffen, erklärte das Ministerium.
Eigentlich hätte die Infrastrukturabgabe, wie die Maut offiziell heißt, ab Oktober 2020 erhoben werden sollen. Bereits am Dienstagnachmittag nach dem EuGH-Urteil hatte CTS Eventim in München mitgeteilt, dass das Unternehmen seit Ende vergangenen Jahres "gemeinsam mit unserem Partner Kapsch TrafficCom" daran gearbeitet habe, "dass die Erhebung der Infrastrukturabgabe planmäßig starten kann".
Zugleich deutete das Unternehmen an, dass auf den Bund nach dem Scheitern der Maut-Pläne nun finanzielle Ansprüche zukommen könnten: "Unsere Verträge enthalten Schutzbestimmungen, die Vermögensschäden für die Betreibergesellschaft und ihre Gesellschafter vorbeugen", erklärte der Tickethändler. "Dies gilt auch für den Fall, dass die Infrastrukturabgabe nicht eingeführt werden sollte."
Klarheit über die Folgen des EuGH-Urteils will laut einem Bericht der "Rheinischen Post" vom Mittwoch nun die Grünen-Bundestagsfraktion von Scheuer einfordern. Der Minister solle am Mittwoch im Verkehrsausschuss des Bundestags dazu Stellung beziehen, schrieb die Zeitung unter Berufung auf einen Antrag der Fraktion.
"Insbesondere erwarten wir Informationen zu den zu erwartenden Entschädigungszahlungen an die Unternehmen Kapsch und Eventim", heißt es demnach darin. Nachdem der Vertrag zur Erhebung und Kontrolle der Maut bereits geschlossen worden sei, stelle sich nun die Frage nach deren Schadenersatzforderungen.
(L.Møller--DTZ)