EuGH: Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Pkw-Maut gekippt. Die geplante Abgabe für die Nutzung von Autobahnen verstoße gegen Unionsrecht, entschied der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Die Richter werteten die Pläne als Diskriminierung ausländischer Autofahrer, weil deutsche Fahrzeughalter bei Einführung der Maut bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Österreich hatte gegen das von der CSU vorangetriebene Projekt geklagt. (Az. C-591/17)
Die geplante Abgabe in Verbindung mit der Entlastung bei der Kfz-Steuer stelle eine "mittelbare Diskriminierung" aufgrund der Staatsangehörigkeit dar und verstoße gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs, erklärte der EuGH. Denn für deutsche Fahrzeughalter würde die Maut "vollständig kompensiert". Dadurch liege die "wirtschaftliche Last dieser Abgabe tatsächlich allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedsstaaten zugelassenen Fahrzeugen".'
Es steht laut EuGH zwar jedem Mitgliedstaat frei, die Straßeninfrastruktur statt über Steuern durch die Nutzer zu finanzieren. Bei einer solchen Änderung müsse aber das Diskriminierungsverbot beachtet werden. Es habe sich bei den deutschen Mautplänen gezeigt, dass der Systemwechsel auf ein Benutzerprinzip bei der Finanzierung "in Wirklichkeit ausschließlich" ausländische Fahrzeughalter treffe, während für die deutsche Autofahrer weiterhin das Steuerfinanzierungsprinzip gelte.
Den festgestellten Verstoß gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU begründeten die Richter damit, dass die Maut geeignet sei, den Zugang von Waren aus anderen EU-Staaten zum deutschen Markt zu behindern. Das gilt nach Ansicht des EuGH auch beim Dienstleistungsverkehr.
Österreich hatte vor dem EuGH in Luxemburg im Jahr 2017 eine Vertragsverletzungsklage erhoben, weil es die Regelung aufgrund der Entlastung deutscher Fahrzeughalter für diskriminierend hält. Der für das Verfahren zuständige Generalanwalt sprach sich in seinem Schlussantrag im Februar noch dafür aus, die Klage Österreichs abzuweisen. Die Erfolgsaussichten der Klage Österreichs galten deshalb als gering. Die EuGH-Richter folgten im Gegensatz zu vielen anderen Verfahren diesmal nicht dem Entscheidungsvorschlag des Generalanwalts und kippten die umstrittene Maut.
Die Pkw-Maut sollte nach den Plänen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eigentlich im Oktober 2020 eingeführt werden. Beschlossen wurde das jetzt geltende Gesetz bereits im Jahr 2017. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit um die Maut, die als Herzensprojekt der CSU gilt. Die Pläne sahen vor, dass alle Besitzer von in Deutschland zugelassenen Autos eine Jahresmaut für die Nutzung von Autobahnen und Bundesfernstraßen zahlen müssen.
Die Preise sollten von der Größe des Motors und der Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs abhängen. Maximal waren 130 Euro vorgesehen. Deutsche Autofahrer sollten zugleich bei der Kfz-Steuer entlastet werden.
Ausländische Fahrer sollten zahlen, wenn sie auf deutschen Autobahnen unterwegs sind. Die Pläne sahen vor, dass sie zwischen Vignetten für zehn Tage, zwei Monate oder einem Jahr wählen können. Die geplanten Preise reichten von 2,50 Euro bis 130 Euro. Eine Entlastung war aber nicht vorgesehen. (W.Budayev--DTZ)