Schärfere Düngeregeln sehen 20-Prozent- Reduzierung in belasteten Gebieten vor
Nach der Einigung auf schärfere Düngeregeln für Bauern hat die Bundesregierung Details zu den Maßnahmen vorgelegt, mit denen die Nitratbelastung des Grundwassers künftig verringert werden soll. Für die besonders belasteten "roten Gebiete" ist eine Reduzierung der Düngung um 20 Prozent im Betriebsdurchschnitt vorgesehen, wie das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium am Donnerstagabend mitteilten. Außerdem sollen Sperrzeiten verlängert und die Abstände zu Gewässern beim Düngen vergrößert werden.
Nötig sind die schärferen Vorgaben, um EU-Vorgaben einzuhalten und hohe Strafzahlungen für Deutschland zu vermeiden. Denn in Deutschland ist das Grundwasser an vielen Orten zu stark mit Nitrat belastet, verursacht vor allem durch die Landwirtschaft.
Der Kommission in Brüssel werde nun ein Paket vorgeschlagen, "mit dem wir dem Gewässerschutz deutlich stärker Rechnung tragen", erklärte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Mit niedrigeren Nitratwerten werde zudem steigenden Trinkwasserpreisen vorgebeugt und die Artenvielfalt geschützt.
Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) begrüßte die Einigung als "fairen Ausgleich zwischen den strengen Grenzwerten der Nitratrichtlinie und den Anforderungen an eine nachhaltige Pflanzenproduktion". Für die Bauern würden diese Maßnahmen eine "erhebliche Anstrengung" bedeuten, betonte die Ministerin. Deshalb sollten die Landwirte bei der Umsetzung durch eine Reihe von Maßnahmen unterstützt werden.
Die Vorschläge der Bundesregierung sind nun die Voraussetzung dafür, eine zweite Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik zu vermeiden. Die Brüsseler Behörde hatte bereits im Jahr 2016 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Im vergangenen Juni entschied der EuGH, dass Deutschland gegen die europäische Grundwasserrichtlinie verstößt - es drohen Strafzahlungen von mehr als 800.000 Euro pro Tag.
Klöckner und Schulze wollen die Vorschläge nun "möglichst bald" in Brüssel persönlich erläutern. Sofern die Kommission den Maßnahmen zustimme, werde dann offiziell die Änderung der Düngeverordnung eingeleitet. Zustimmen muss dafür unter anderem der Bundesrat; in Kraft treten könnten die neuen Regeln dann voraussichtlich im Frühjahr 2020.
Konkret vorgesehen ist, dass in den "roten Gebieten" je Betrieb 20 Prozent weniger Dünger ausgebracht werden soll. Zusätzlich soll es eine Mengen-Obergrenze je Fläche geben.
Damit solle "betriebs- und anbauspezifischen Besonderheiten" Rechnung getragen werden, erklärten die Ministerien. Die Betriebe sollten flexibel entscheiden können, welche Kulturen weiter nach "maximalem Bedarf" gedüngt werden. Im Gegenzug müsse auf anderen Flächen dann weniger gedüngt werden, um die Mengen-Obergrenzen einzuhalten.
Gelten soll künftig auch eine bis zu vier Wochen verlängerte Sperrzeit, in denen das Düngen in belasteten Gebieten nicht erlaubt ist. Bei einer starken Hangneigung von mehr als 15 Prozent soll der Abstand zu Gewässern zehn Meter statt wie bislang fünf Meter betragen.
Ausnahmen geben soll es etwa für Ökobetriebe, die laut den beiden Ministerien "so nachhaltig und ressourcenschonend düngen, dass sie nicht zur Gewässerbelastung beitragen", und bei der Herbstdüngung von Raps.
(W.Budayev--DTZ)