Bahn untersucht Beraterverträge von drei ehemaligen Vorständen
Im Zuge der Auffälligkeiten bei Beraterverträgen bei der Deutschen Bahn werden die Verträge von insgesamt 26 ehemaligen Beratern unter die Lupe genommen. Wie das Unternehmen am Donnerstag nach einer Sondersitzung des Aufsichtsrates mitteilte, sind darunter auch drei ehemalige Konzernvorstände. Die Aufklärung laufe "auf Hochtouren".
Die Bahn hatte am Donnerstag vergangener Woche selbst mitgeteilt, dass sie Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Beraterverträgen auch von ehemaligen Vorständen im Konzern untersucht, aber noch keine genauen Zahlen genannt. Es geht dabei um den Zeitraum von 2010 bis 2018.
Eingeschaltet wurden externe Ermittler einer Rechtsanwaltskanzlei sowie Spezialisten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Compliance, also die Regeltreue von Unternehmen. Diese hätten den Aufsichtsrat am Donnerstag "ausführlich" über ihre bisherigen Erkenntnisse informiert, erklärte die Bahn.
Aufsichtsratschef Michael Odenwald bekräftigte, dass Beraterverträge von ehemaligen Vorständen und Geschäftsführern "fortan nur noch mit Kenntnis und ausdrücklicher Genehmigung des DB-Aufsichtsrats abgeschlossen werden" dürften. Damit zieht der bundeseigene Konzern erste Konsequenzen aus den fragwürdigen Beraterverträgen. Dies hatten Konzernkreise bereits am Montag bestätigt.
(A.Stefanowych--DTZ)