EuGH-Urteil zu Pflichten für Webmail-Angebote wie Gmail von Google
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet heute (09.30 Uhr) darüber, welche gesetzlichen Pflichten für Webmail-Angebote wie den vom Internetkonzern Google betriebenen E-Mail-Dienst Gmail gelten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen will in einem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur und Google vom EuGH wissen, ob es sich bei solchen Angeboten um Telekommunikationsdienste handelt, welche den entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen. (Az. C-193/18)
Nach Ansicht der Bundesnetzagentur unterliegt Gmail den Pflichten des Telekommunikationsgesetzes etwa bei Anforderungen des Datenschutzes oder der öffentlichen Sicherheit. Google ist dagegen der Auffassung, dass die Webmail-Dienste keine Telekommunikationsdienste sind. Das OVG bat in diesem Streit den EuGH um Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie.
(Y.Ignatiev--DTZ)