Bundesverwaltungsgericht entscheidet über massenhaftes Töten männlicher Küken
Das Bundesverwaltungsgericht verkündet heute (10.00 Uhr) sein mit Spannung erwartetes Urteil zum massenhaften Töten von männlichen Küken in der deutschen Geflügelwirtschaft. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig muss darüber entscheiden, ob die in den Brütereien weit verbreitete Praxis mit dem Tierschutz vereinbar ist. In Deutschland werden jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken aus Legehennenrassen getötet, weil ihre Aufzucht unwirtschaftlich ist. (Az. BVerwG 3 C 28.16)
Auslöser für das Verfahren ist ein Erlass aus dem Jahr 2013 des damals von den Grünen geführten Landwirtschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen, mit dem das Kükentöten untersagt werden sollte. Dagegen klagten Brütereien erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen entschied, dass das Töten der Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun abschließend entscheiden.
(P.Vasilyevsky--DTZ)