Bundesregierung will mehr rechtliche Klarheit für Influencer
Werbebotschafter in Online-Medien sollen künftig mehr Klarheit darüber haben, was gesetzlich erlaubt ist. Die sogenannten Influencer sollten künftig besser darüber Bescheid wissen, was sie als Werbung kennzeichnen müssen, teilte das Bundesjustizministerium im Kurzbotschaftendienst Twitter mit. Zugleich müssten Verbraucher erkennen können, "wenn jemand mit Beiträgen im Internet Geld verdient".
Als Influencer werden Nutzer von Online-Medien wie beispielsweise Facebooks Bilderplattform Instagram bezeichnet, die durch ihr Ansehen oder ihre hohe Zahl an Followern interessant für die Vervielfältigung von Marketingbotschaften von Unternehmen sind.
Dass dabei bezahlte Beiträge als Werbung oder als Anzeige gekennzeichnet werden müssten, sei eine "Selbstverständlichkeit und muss auch in Zukunft erfolgen", sagte Justiz-Staatssekretär Gerd Billen am Dienstagabend im ZDF. "Aber wenn Dinge gepostet werden, für die es keine Gegenleistung gibt, glaube ich, können wir Rechtssicherheit schaffen, in dem nicht alles und jedes schon aus Angst vor einer Abmahnung als Werbung gekennzeichnet wird."
Im Falle von Influencern gehe es auch um neue Geschäftsmodelle, die "Mischungen aus privaten Anliegen und geschäftlichen Anliegen" seien. Viele junge Leute versuchten, sich damit eine Zukunft aufzubauen. "Und da ist es schon mehr als ärgerlich, wenn dann durch sehr viele Abmahnungen nicht nur Kosten entstehen, sondern die jungen Leute auch gar nicht wissen, was sie noch machen können oder nicht."
Hintergrund des Vorstoßes der Bundesregierung ist unter anderem das Gerichtsverfahren gegen Cathy Hummels, die Ende April einen Prozess um Schleichwerbungsvorwürfe im Zusammenhang mit ihrem Instagram-Konto gewonnen hatte. Das Landgericht München I hatte dabei eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb abgewiesen, der mehrere Posts der Influencerin wegen einer Verlinkung zu Unternehmen beanstandet hatte.
Das Gericht argumentierte dabei, dass es keine Beweise für eine Gegenleistung für Hummels gegeben habe, deshalb habe keine Kennzeichungspflicht der Posts als Werbung bestanden. Gleichwohl erklärte das Gericht, dass die Entscheidung nicht generell mit Blick auf andere Blogger oder Influencer verallgemeinert werden könne - ob das gewerbliche Handeln erkennbar sei, müsse in jedem Einzelfall geprüft werden.
Ausschlaggebend bei Hummels war demnach die hohe Anzahl der Follower, die schon zeige, dass es sich nicht nur um Freunde handeln könne. Ihren Kanal haben rund eine halbe Million Menschen abonniert. Die 31 Jahre alte Ehefrau des Fußballspielers Mats Hummels veröffentlicht bei Instagram Fotos von sich selbst, oft mit kurzen Begleittexten. Sie verbindet diese Posts regelmäßig mit Hinweisen etwa auf die Hersteller ihrer Kleidung.
(M.Dorokhin--DTZ)