DUH beantragt Zwangsgeld gegen Berlin wegen Mängeln bei Fahrverbotsplänen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ein Zwangsgeld gegen das Land Berlin wegen verspäteter Fahrverbote beantragt. Die aktuell geplanten Diesel-Fahrverbote reichten nicht, um bis Ende 2019 in Berlin flächendeckend den Grenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid einzuhalten, erklärte die DUH am Dienstag. Dies verlange aber ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Berlin.
Die DUH beantragte demnach bereits vergangenen Freitag bei dem Gericht ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro, um die Berliner Senatsverwaltung zur Nachbesserung der geplanten Neufassung des Luftreinhalteplans zu bringen. Die Umweltschützer wollen erreichen, dass die geplanten Fahrverbote auf den gesamten Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings ausgedehnt werden.
Der Berliner Senat liegt mit seinen Plänen mehrere Wochen im Verzug. Eigentlich war vorgesehen, dass 15 Straßenabschnitte für Dieselautos bis zur Abgasnorm Euro 5 ab dem 1. Juli tabu sind. Die tatsächliche Einführung verschiebt sich Medienberichten zufolge mindestens bis Anfang August. Die Senatsverwaltung war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
(P.Vasilyevsky--DTZ)