Grüne wollen Online-Versandhändlern Vernichtung zurückgesandter Waren verbieten
Die Grünen wollen Online-Versandhändlern wie Amazon die Vernichtung neuwertiger Waren nach deren Rücksendung verbieten. "Wir erleben eine Perversion der Wegwerfgesellschaft", sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Da ist der Staat gefordert."
Göring-Eckardt stellte einen Drei-Punkte-Plan vor: "Erstens: Dem Online-Handel wird verboten, neuwertige Produkte, die zurückkommen, zu vernichten." Zweitens sollten zurückgeschickte Produkte, die nicht mehr in den Verkauf können, verschenkt werden - etwa über Sozialkaufhäuser. Für solche Spenden solle die Mehrwertsteuer erlassen werden. Drittens müssten die Rohstoffe zurück in den Wertstoffkreislauf.
Göring-Eckardt bezeichnete es als grundsätzlich "in Ordnung", dass Menschen bei Online-Versandhändlern wie Amazon ein Produkt bestellten und dann zu Hause entscheiden, ob sie es behalten. Im Schnitt werde jedes sechste Paket zurückgeschickt, rechnete die Grünen-Fraktionschefin vor. Das seien annähernd 500 Millionen Produkte im Jahr, vor allem Schuhe und Kleider, aber auch Kaffeeautomaten, Waschmaschinen oder Handys.
"Viele von ihnen werden nach der Rücksendung komplett vernichtet", kritisierte Göring-Eckardt. "Dabei handelt es sich um neuwertige Produkte, die voll funktionsfähig sind und höchstens einen Kratzer haben. Sie müssen selbstverständlich wieder in den Kreislauf kommen."
Der Grünen-Fraktionsvorsitzender Anton Hofreiter forderte derweil bundesweite Pfandsysteme für Kaffeebecher zum Mitnehmen. "Die Bundesregierung muss konsequent auf Mehrweg setzen und bundesweit Pfandsysteme für Mehrwegkaffeebecher noch in diesem Jahr auf den Weg bringen", sagte Hofreiter der "Bild am Sonntag". Der Einwegbecher "steht exemplarisch für den Müllwahnsinn in Deutschland", fuhr er fort.
Der Grünen-Politiker verwies vor diesem Hintergrund auf eine EU-Richtlinie, die den Mitgliedsländern Maßnahmen zur Reduzierung von Einwegbechern auferlegt. Eine kleine Anfrage der Grünen ergab demnach aber, dass die Bundesregierung diese Richtlinie nicht "vor Ablauf der Umsetzungsfrist von zwei Jahren" in deutsches Recht übertragen werde.
(N.Loginovsky--DTZ)