Auch Einzelklage gegen Mercedes-Benz-Bank vor OLG Stuttgart erfolglos
Nach der Abweisung der bundesweit ersten Musterfeststellungsklage, die sich gegen Darlehensverträge der Mercedes-Benz-Bank richtet, ist auch die Einzelklage eines Autokäufers vor dem Oberlandesgericht Stuttgart erfolglos geblieben. Das OLG wies die Berufung des Klägers am Dienstag zurück. Das Gericht hatte im März die Musterfeststellungsklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden für unzulässig erklärt. Gegen dieses Urteil legte die Schutzgemeinschaft laut OLG inzwischen Revision vor dem Bundesgerichtshof ein.
Die Stuttgarter Richter hatten entschieden, dass der klagende Verein die Voraussetzungen für eine Musterklage nicht erfülle. Inhaltlich konnte sich das Gericht deshalb nicht mit den angegriffenen Darlehensverträgen befassen. Dabei geht es um die Widerrufsinformationen in den Verträgen.
Das OLG konnte nun aber in einem Einzelfall ein Urteil zu den aufgeworfenen Fragen fällen. Der Kläger machte dabei geltend, dass er auch mehr als ein Jahr nach dem Autokauf den Darlehensvertrag widerrufen könne, weil er ein Vertragsexemplar nicht unterschrieben habe. Deshalb und wegen fehlender Angaben sei die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht angelaufen.
Seine Klage blieb aber nun auch vor dem Oberlandesgericht im Berufungsverfahren erfolglos. Für den Fristbeginn komme es nicht darauf an, ob der Kläger das Vertragsexemplar unterschrieben habe, entschied der zuständige sechste Zivilsenat. Die Widerrufsinformation genüge auch dem geltenden Recht. Das Gericht ließ wegen grundsätzlicher Bedeutung des Falls die Revision beim Bundesgerichtshof zu.
(P.Vasilyevsky--DTZ)