Schon tausende Hygiene-Anfragen über Verbraucherportal "Topf Secret"
Seit Januar können Verbraucher über das Portal "Topf Secret" Auskunft über die hygienischen Zustände in Restaurants und Bäckereien beantragen - seitdem wurden schon 26.000 solcher Berichte angefordert. Die Organisation Foodwatch und die Initiative "Frag den Staat" zogen indes am Mittwoch eine gemischte Bilanz der Behördenarbeit. In den meisten Fällen erhielten die Verbraucher tatsächlich Auskunft, erklärten die Organisationen. Doch einige Behörden sperrten sich.
Die Plattform "Topf Secret" soll Anfragen an Behörden nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) unterstützen und zentral veröffentlichen. Derzeit werde in Deutschland "nur ein Bruchteil" der Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen veröffentlicht, kritisierte Foodwatch. Mit dem Portal soll es möglich sein, deutschlandweit Kontrollergebnisse von Lebensmittelbetrieben abzufragen.
Erwartungsgemäß hätten die Kontrolleure "in vielen Betrieben keine Beanstandungen festgestellt", erklärten die beiden Organisationen. Mängel habe es aber zum Beispiel in einzelnen Filialen von McDonald’s und Subway sowie in einem Hotel Mercure in den Kühlräumen gegeben.
Deutliche Unterschiede gab es demnach zwischen den Behörden der Bundesländer: Während Behörden in Hamburg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen die Hygiene-Berichte "fast immer" herausgäben, lehnten die zuständigen Ämter in Schleswig-Holstein alle Bürgeranfragen über "Topf Secret" ab, beklagten die Betreiber der Plattform. Auch die Behörden in Berlin-Spandau und Berlin-Neukölln verweigerten demnach die Herausgabe.
Die Organisationen forderten Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) auf, ein Transparenz-System nach dänischem Vorbild zu schaffen. Dort würden Verbraucher an der Ladentür und im Internet anhand von Smiley-Symbolen erfahren, wie es um die Sauberkeit in den Lebensmittelbetrieben bestellt ist. Seit der Einführung dieses Systems sei die Zahl der beanstandeten Betriebe zurückgegangen.
Der Lebensmittelverband BLL verwies darauf, dass bei der Sachprüfung "Sorgfalt vor Schnelligkeit" gehen müsse. Daher sei es nicht verwunderlich, dass die behördlichen Prüfungen "einige Zeit in Anspruch nehmen". Zudem sei es legitim, dass betroffene Unternehmen "ihre Verfahrensrechte wahren und geplante Offenlegungen von behördlichen Informationen gerichtlich überprüfen lassen".
(Y.Ignatiev--DTZ)