Europäische Bürgerinitiative fordert Nährwertampel Nutriscore
Verbraucherschützer in Deutschland und sechs weiteren europäischen Ländern fordern eine für Hersteller verpflichtende Nährwertampel in der EU. Zu diesem Zweck brachten die sieben Verbraucherverbände am Montag eine Europäische Bürgerinitiative in Gang. Eine Million Unterschriften sind nötig, damit sich die EU-Kommission der Sache annimmt.
Beim Einkaufen im Supermarkt sei es schwer zu beurteilen, ob ein Joghurt, eine Fertigpizza oder ein Müsli eher gesund oder ungesund seien, heißt es beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Daher forderte vzbv-Chef Klaus Müller: "Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, wie es um den Nährwert eines Lebensmittels steht." Es müsse leichter werden, die gesündere Alternative auszumachen.
"Das Nutriscore-Modell ist mit seiner fünffarbigen Skala ein hilfreicher Wegweiser." Beim Nutriscore werden positive Inhaltsstoffe wie Eiweiß, Ballaststoffe, Obst, Gemüse oder Nüsse sowie negative wie Zucker, gesättigte Fettsäuren oder Salz mit Punkten bewertet und zu einem Score verrechnet. Je weniger Punkte, desto besser und ausgewogener ist das Lebensmittel. Die Angaben beziehen sich auf 100 Gramm oder 100 Milliliter.
Die sieben Verbraucherverbände riefen die EU-Kommission auf, den Nutriscore gesetzlich vorzuschreiben. In Frankreich und anderen EU-Ländern gibt es die Nährwert-Ampel bereits, allerdings auf freiwilliger Basis. Einige Unternehmen verwenden die Kennzeichnung auch in Deutschland bereits.
"Nutriscore hat sich bei unseren französischen Nachbarn bewährt", sagte vzbv-Chef Müller. Deutschland müsse also kein neues System der Nährwertkennzeichnung erfinden. Der vzbv sprach sich auch auf nationaler Ebene für die zügige Einführung einer einheitlichen Kennzeichnung in Form von Nutriscore aus.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat angekündigt, ein eigenes Modell zur vereinfachten Darstellung des Nährwertgehalts in Nahrungsmitteln zu entwickeln. Sie begründete den Vorstoß auch damit, dass die EU-Kommission bei der Erarbeitung einer europäischen Lösung nicht vorankomme.
Europäische Bürgerinitiativen sind seit 2012 möglich - starten müssen sie mindestens sieben wahlberechtigte EU-Bürger mit Wohnsitz in sieben verschiedenen EU-Ländern. Die Unterschriftensammlung läuft maximal zwölf Monate. Unterzeichnen kann jeder, der das Wahlrecht für EU-Parlamentswahlen besitzt.
Kommen im gesetzten Zeitrahmen genügend Unterschriften zusammen, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten auf die Initiative reagieren. Eine formelle und begründete Antwort ist Pflicht. Ein Gesetzgebungsverfahren muss die Kommission aber nicht zwingend einleiten.
(A.Stefanowych--DTZ)