Deutsche Tageszeitung - Urteil: Höhere Gaspreise für Neukunden des Berliner Versorgers Gasag unzulässig

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Urteil: Höhere Gaspreise für Neukunden des Berliner Versorgers Gasag unzulässig


Urteil: Höhere Gaspreise für Neukunden des Berliner Versorgers Gasag unzulässig
Urteil: Höhere Gaspreise für Neukunden des Berliner Versorgers Gasag unzulässig / Foto: © AFP

Unterschiedlich hohe Tarife des Gasversorgers Gasag für Neu- und Bestandskunden sind einem Gerichtsurteil zufolge nicht erlaubt. Der Berliner Versorger hatte zwischen Anfang Dezember 2021 und Ende April 2022 höhere Arbeitspreise für neue Kundinnen und Kunden berechnet, das ist nach Ansicht des Kammergerichts Berlin "unzulässig", wie es am Montag mitteilte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte eine sogenannte Musterfeststellungsklage angestrengt. (Az. MK 1/22 EnWG)

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Der Gasversorger hatte zum 2. Dezember 2021 ein gespaltenes Tarifsystem eingeführt, das für Gas-Neukunden mit Vertragsbeginn ab diesem Datum gesonderte Konditionen vorsah. Der vzbv erklärte, dass Bestandskundinnen und -kunden davor 6,68 Cent pro Kilowattstunde zahlten, danach kostete eine Kilowattstunde "mehr als 18 Cent". Für Kundinnen und Kunden im Bestand blieb sie deutlich günstiger. Zum 1. Mai schaffte die Gasag dieses System wieder ab und verlangt seitdem wieder einheitliche Preise.

Der vzbv sprach von einem "Zweiklassensystem" und hält das Vorgehen der Gasag für "unrechtmäßig". Betroffene hatten die Möglichkeit sich für die Musterfeststellungsklage zu registrieren. Das Verfahren wurde daraufhin stellvertretend für einige Verbraucher gegen das Unternehmen geführt.

Die Gasag verwies laut Gericht auf die Ende 2021 "stark gestiegenen Gasbeschaffungspreise und den sich daraus ergebenden starken Anstieg an Neukunden im Bereich der Grund- und Ersatzversorgung". Insbesondere diese Begründung stelle jedoch "keinen rechtlich zulässigen" Grund für die unterschiedlichen Preise dar, erklärte das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision am Bundesgerichtshof ist möglich.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Koalition: Dehoga Einigung auf ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Die Gastronomie hat die Einigung auf Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie ab dem kommenden Jahr begrüßt. "Diese Maßnahme sorgt endlich für fairen Wettbewerb und beendet die steuerliche Benachteiligung unserer Branche gegenüber anderen Anbietern von Essen", erklärte der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Guido Zöllick. Laut Koalitionsvertrag von Union und SPD soll die Umsatzsteuer auf Speisen ab 1. Januar 2026 "dauerhaft" auf sieben Prozent reduziert werden.

US-Finanzminister: Annäherung an China wie "sich selbst die Kehle durchschneiden"

US-Finanzminister Scott Bessent hat andere Länder mit drastischen Worten davor gewarnt, sich angesichts der neuen US-Zölle China anzunähern. "Das würde bedeuten, sich selbst die Kehle durchzuschneiden", sagte Bessent am Mittwoch bei einem Banken-Gipfel in Washington. China produziere unaufhörlich Güter und werfe diese dann zu Dumpingpreisen auf andere Märkte.

Eigentümerverband: Koalitionsvertrag ist Rückschritt für Bauen und Wohnen

Der Eigentümerverband Haus & Grund hat den Koalitionsvertrag von Union und SPD deutlich kritisiert. Er enthalte zwar "einige richtige Ansätze, insgesamt aber ist er ein Rückschritt für das Bauen und Wohnen in unserem Land", erklärte Verbandspräsident Kai Warnecke am Mittwoch in Berlin. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hingegen sieht in der schnellen Einigung zwischen Union und SPD ein "gutes Signal".

China setzt Vergeltungszölle hoch - EU-Länder beschließen erste Gegenzölle

Börsenkurse auf Talfahrt, besorgte Verbraucher und keine Lösung in Sicht: Die seit Mittwoch geltenden Zusatzzölle der USA auf die Importe dutzender Länder haben erneut Gegenmaßnahmen ausgelöst. Das Finanzministerium in Peking kündigte einen Vergeltungszoll von 84 Prozent auf alle US-Importe an. Die EU-Länder segneten in Brüssel erste Vergeltungszölle auf US-Waren ab - in den kommenden Wochen könnten weitere Gegenmaßnahmen folgen. An den Börsen brachen die Kurse erneut ein.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild