Einigung auf Milliardenunterstützung für Kohleregionen
In den Kohleausstieg kommt Bewegung: Am kommenden Mittwoch sollen im Bundeskabinett die Eckpunkte für ein "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" beschlossen werden, mit denen der wirtschaftliche Umbruch in den betroffenen Revieren bewältigt werden soll, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag mitteilte. Bis zur Sommerpause will die Bundesregierung demnach den entsprechenden Gesetzentwurf beschließen.
Das 40-seitige Eckpunktepapier ist das Ergebnis einer politische Einigung zwischen Bund und Ländern darauf, wie der Bund den Kohleregionen beim Strukturwandel unter die Arme greift. Hintergrund ist die Einigung der Kommission "Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung", die sich Ende Januar auf einen gesellschaftlichen Kompromiss für den Ausstieg aus der Kohleverstromung verständigt hatte. Dieser gilt als entscheidender Schritt hin zur CO2-Neutralität Deutschlands.
Der Kompromiss sieht vor, dass die Kohlekraftwerkskapazitäten ab 2022 schrittweise abgebaut werden und spätestens 2038 auslaufen. Zugleich soll der Strukturwandel in den Kohlerevieren und der Wegfall der Arbeitsplätze in den betroffenen Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt mit Milliardenhilfen abgefedert werden.
Mit den Eckpunkten folgt die Bundesregierung nun der Idee, erst mit der Unterstützung für den Strukturwandel zu beginnen und danach den Kohleausstieg einzuleiten. Damit sollen die Kohleregionen nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums nicht nur den Ausstieg bewältigen können, sondern ihn auch "als Chance zur Modernisierung" ihrer Wirtschaftsstruktur nutzen. Oberstes Ziel soll dabei die Schaffung neuer Arbeitsplätze sein - etwa durch den Ausbau von Infrastruktur und der Ansiedlung von Bundes- und Forschungseinrichtungen.
Insgesamt wird der Bund demnach bis zu 40 Milliarden Euro in den kommenden 20 Jahren zur Verfügung stellen. Außerdem ist in den Eckpunkten vorgesehen, dass mit einem Sofortprogramm Projektvorschläge der Länder im Rahmen bestehender Bundesprogramme umgesetzt werden. Hierfür stehen, wie Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bereits Anfang April angekündigt hatte, 240 Millionen Euro des Bundes zur Verfügung.
Teil des Gesetzespaketes zur Strukturstärkung soll den Eckpunkten zufolge auch ein "Investitionsgesetz Kohleregionen" werden. Hierfür soll der Bund den Ländern bis 2038 Finanzhilfen für Investitionen in Höhe von 14 Milliarden Euro zur Verfügung stellen; über die Verwendung der Mittel entscheiden hierbei die Länder.
Wie ebenfalls bereits Anfang April bekannt geworden war, werden unter den betroffenen Revieren die 14 Milliarden Euro prozentual aufgeteilt: 37 Prozent der Mittel entfallen auf Nordrhein-Westfalen, was einer Summe von 5,2 Milliarden Euro entspricht. Brandenburg bekommt demnach 3,6 Milliarden Euro (25,8 Prozent), Sachsen 3,5 Milliarden Euro (25,2 Prozent) und Sachsen-Anhalt 1,7 Milliarden Euro (zwölf Prozent).
(Y.Ignatiev--DTZ)