Usain Bolt darf seine E-Scooter in Paris nicht Bolt nennen
Der frühere Sprint-Superstar Usain Bolt wollte mit E-Scootern unter seinem Namen in Paris durchstarten - muss sich nun aber wegen der Beschwerde einer Konkurrenzfirma einen neuen Namen für seine Roller suchen. Einer Gerichtsentscheidung in Paris vom Donnerstagabend zufolge darf Bolt mit seinem Unternehmen Bolt Mobility in Frankreich unter diesem Namen weder werben noch Transportmittel anbieten. Vor Gericht gezogen war eine französische Firma.
"Wir nutzen den Namen Bolt seit dem Start unserer Elektro-Tretroller in Paris im September 2018", sagte ein Sprecher der französischen Firma. Im März sei zudem eine Überarbeitung der Marke erfolgt. Sie sei "auf all unseren Märkten und in 54 Ländern geschützt". Bolt Mobility müsse die Situation nun klären, damit es nicht zu "Verwirrung unter unseren Kunden und Nutzern" komme.
Die Firma des Sportlers teilte wiederum mit, sie habe die Gerichtsentscheidung "zur Kenntnis genommen" und die Anweisung bekommen, die Marke Bolt nicht zu nutzen. Bolt Mobility habe deshalb seinen Dienst umgetauft in +B+, hieß es weiter. Gleichwohl werde das Unternehmen gegen die Gerichtsentscheidung vorgehen. Die App solle zunächst wie geplant am Freitag starten.
Die Firma des mehrfachen Olympiasiegers wollte in den kommenden Tagen in Paris zunächst 450 E-Scooter mit dem Namen des Jamaikaners aufstellen. Der Start auf dem E-Scooter-Markt kommt allerdings zu einem ungünstigen Zeitpunkt: Die französische Hauptstadt will den Wildwuchs bei den Elektro-Tretrollern beenden und brachte dafür eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg.
In Deutschland sind die Elektro-Tretroller bislang nicht erlaubt, das könnte sich aber bald ändern. Der Bundesrat wollte am Freitag in seiner Sitzung grünes Licht für die Zulassung von E-Scootern geben. Schon im Sommer könnten sie auch hierzulande zum Straßenbild gehören.
(O.Tatarinov--DTZ)