Bundesverwaltungsgericht entscheidet kommende Woche über Kükentöten
Im Rechtsstreit um das massenhafte Töten von männlichen Küken in der deutschen Geflügelwirtschaft will das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag kommender Woche sein Urteil verkünden. Das teilte das höchste deutsche Verwaltungsgericht am Donnerstag nach der mündlichen Verhandlung in Leipzig mit. Die Richter müssen darüber entscheiden, ob das Kükentöten mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.(Az. BVerwG 3 C 28.16)
Konkret geht es in dem Verfahren um einen Erlass des damals von den Grünen geführten Landwirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen, mit dem die verbreitete Praxis untersagt werden sollte. Dagegen klagten Unternehmen erfolgreich vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster entschied im Jahr 2016, dass die Kükentötung mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei. Das Bundesverwaltungsgericht muss im Revisionsverfahren nun abschließend entscheiden.
Die Verwaltungsrichter müssen vor allem die Frage klären, ob es im Sinne des Tierschutzgesetzes einen "vernünftigen Grund" für das Töten gibt. Im maßgeblichen Paragrafen eins des Gesetzes heißt es: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Bei der Abwägung unterschiedlicher Interessen geht es vor allem darum, inwieweit wirtschaftliche Interessen dabei berücksichtigt werden können.
In Deutschland werden jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Eintagsküken aus Legehennenrassen getötet, weil es für sie wirtschaftlich keine Verwendung gibt. Sie legen keine Eier und setzen im Gegensatz zu anderen Rassen zu wenig Fleisch an.
(O.Tatarinov--DTZ)